Qatar Social setzt sich in Genf für Behindertenrechte ein
Genf, den 14. August / QNA / Internationale Übereinkommen entfalten ihre Wirkung nicht allein durch staatliche Verpflichtungen. Entscheidend ist ebenso, ob zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Erfahrungen und die Perspektiven betroffener Menschen in die zuständigen Gremien einbringen können.
Vor diesem Hintergrund nahm die Katarische Stiftung für Sozialarbeit (Qatar Social Work Foundation) an der 35. Tagung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf teil. Als Organisation mit beratendem Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen verfügt sie über einen institutionellen Zugang zu den internationalen Beratungsprozessen.
Qatar-Social-Vertreter verfolgten sowohl die Eröffnungssitzung als auch die Beratungen über Katar. Während der für zivilgesellschaftliche Organisationen vorgesehenen Sitzung gab Vorstandsvorsitzender Rashid Mohammed Al Hamda Al Nuaimi eine Erklärung ab.
Nach seiner Einschätzung ermöglicht die internationale Präsenz nicht nur einen unmittelbaren fachlichen Austausch. Sie schafft zugleich die Voraussetzung dafür, Partnerschaften zu entwickeln, Erfahrungen anderer Organisationen auszuwerten und die eigenen Kompetenzen in der Interessenvertretung zu erweitern.
Am Rande der Tagung traf Herr Al Nuaimi Katars Ständige Vertreterin beim UN-Büro in Genf, Hend Abdalrahma Al Muftah. Im Gespräch ging es um die Beteiligung der Stiftung und ihrer Zentren an den Beratungen des Menschenrechtsrates sowie um gemeinsame Nebenveranstaltungen mit der katarischen Vertretung.
Auch die Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit mit internationalen Behindertenorganisationen wurden ausgelotet. Mit Dr. Nawaf Kabbara, der sowohl der Internationalen Behindertenallianz (International Disability Alliance / IDA) als auch der Arabischen Organisation von Menschen mit Behinderungen vorsteht, beriet die Delegation über Fortbildungen zur UN-Behindertenrechtskonvention, zu Interessenvertretung und zu den Verfahren der Vereinten Nationen.
Damit verfolgt die Stiftung einen Ansatz, der die Arbeit der Zivilgesellschaft nicht auf nationale Dienstleistungen beschränkt. Internationale Vernetzung, fachlicher Kompetenzaufbau und die aktive Mitwirkung an menschenrechtlichen Verfahren sollen vielmehr ineinandergreifen.
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