Der Staat Katar nimmt an einer hochrangigen Podiumsdiskussion anlässlich des 60. Jahrestags der Internationalen Menschenrechtspakte teil
Genf, den 17. September /QNA/ Die Ständige Vertretung des Staates Katar beim Büro der Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen in Genf nahm am Donnerstag an einer hochrangigen Podiumsdiskussion anlässlich des 60. Jahrestags der beiden Internationalen Menschenrechtspakte teil, die im Rahmen von Tagesordnungspunkt 3 der 63. Sitzung des Menschenrechtsrats stattfand.
In einer Erklärung, die vom stellvertretenden Ständigen Vertreter des Staates Katar beim Büro der Vereinten Nationen in Genf, Abdulrahman Mohammed Fakhroo, verlesen wurde, brachte der Staat Katar zum Ausdruck, dass die Verabschiedung der beiden Internationalen Menschenrechtspakte vor sechs Jahrzehnten einen historischen Wendepunkt bei der Festigung des Menschenrechtssystems und der Förderung kollektiven Handelns darstellte. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zwar die grundlegenden Bausteine für Menschenrechtswerte und -prinzipien gelegt habe, die beiden Internationalen Pakte jedoch dazu beigetragen hätten, viele dieser Prinzipien in Rechtsnormen und für die Vertragsstaaten verbindliche Verpflichtungen umzuwandeln.
Er sagte, dass die beiden Internationalen Pakte trotz all der vergangenen Jahre nach wie vor ein Eckpfeiler der internationalen Bemühungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte sowie zur Bewältigung der vielen Herausforderungen seien, denen sich die Welt heute gegenübersieht.
Er fügte hinzu, dass der Staat Katar die beiden internationalen Pakte als zentrale Dokumente zur Stärkung des normativen Rahmens der Menschenrechte betrachte. Er erklärte, dass der Staat seit seinem Beitritt im Jahr 2018 einen strategischen Ansatz zur Umsetzung ihrer Bestimmungen verfolgt habe, indem er diese in die nationale Rechtsordnung integriert, das Bewusstsein für die darin enthaltenen Grundsätze und Standards geschärft und den zuständigen Vertragsorganen regelmäßig Berichte vorgelegt habe – als Ausdruck seines Engagements für die Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen.
Der stellvertretende Ständige Vertreter des Staates Katar beim Büro der Vereinten Nationen in Genf betonte, dass die optimale Umsetzung der beiden internationalen Pakte erfordere, die darin verankerten Rechte als gleichwertig, voneinander abhängig und sich gegenseitig verstärkend zu behandeln, dabei jedoch die nationalen, kulturellen und religiösen Besonderheiten jedes Staates zu berücksichtigen und auf Erfahrungen und bewährte Praktiken zurückzugreifen, um so den Grundsatz der Universalität der Menschenrechte zu stärken.
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