QCB aktiviert direkten QA-RTGS-Zugang für Zahlungsdienstleister
Doha, den 01. September /QNA/ Die Zentralbank von Katar (QCB) hat einen weiteren Schritt zur Modernisierung der nationalen Finanzinfrastruktur vollzogen. Künftig können Zahlungsdienstleister Konten direkt bei der Zentralbank führen und unmittelbar auf das Echtzeit-Bruttozahlungssystem QA-RTGS (Qatar Real-Time Gross Settlement System) zugreifen. Damit erhalten sie die Möglichkeit, Abwicklungs- und Verrechnungsprozesse ohne zwischengeschaltete Banken oder andere Intermediäre durchzuführen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit der dritten Strategie für den Finanzsektor und ist Teil der umfassenden Bemühungen der Zentralbank, das nationale Zahlungsökosystem weiterzuentwickeln und die Effizienz der Finanzmarktinfrastruktur zu erhöhen.
Wie die QCB auf der Plattform X mitteilte, sind SADAD Payment Solutions und Dibsy die ersten beiden Zahlungsdienstleister, die an das QA-RTGS-System angebunden wurden. Damit startet die praktische Umsetzung des Modells eines direkten Zugangs für Anbieter von Zahlungsdiensten.
Laut der Zentralbank dürfte die Neuerung sowohl für Zahlungsdienstleister als auch für Händler erhebliche Effizienzgewinne mit sich bringen. Da Abwicklungen künftig unmittelbar erfolgen können, sinken die operativen Kosten. Gleichzeitig wird die Zahlungsabwicklung vereinfacht, weil weniger Marktteilnehmer in den Prozess eingebunden sind.
Darüber hinaus erwartet die QCB schnellere und effizientere Finanztransaktionen. Die Verkürzung der Prozesskette soll Reibungsverluste reduzieren und die Leistungsfähigkeit des Zahlungsverkehrs insgesamt stärken.
QCB zufolge bietet die Initiative weitere Vorteile: Da die Verrechnungsprozesse künftig direkt über die Zentralbank laufen, verbessern sich die Möglichkeiten zur Überwachung und Kontrolle von Zahlungsströmen. Dies erhöht Transparenz und Nachvollziehbarkeit innerhalb des Finanzsystems.
Die Öffnung des QA-RTGS-Systems gilt als Teil einer langfristigen Strategie zur Förderung digitaler Finanzdienstleistungen in Katar. Weitere Zahlungsdienstleister sollen künftig die Möglichkeit erhalten, dem System beizutreten, sofern sie die regulatorischen Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
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