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Doha-Friedensprozess: DRK-Regierung und AFC/M23-Bewegung geben gemeinsame Erklärung ab

Katar

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Doha, den 22. August /QNA/ Vertreter der Regierung der Demokratischen Republik Kongo und der Alliance Fleuve Congo/Bewegung des 23. März (AFC/M23) haben gemeinsam mit dem Staat Katar, den Vereinigten Staaten, Togo als Vermittler der Afrikanischen Union, der Schweiz und der Kommission der Afrikanischen Union eine Erklärung zu den vom 17. bis zum 21. August in der Schweiz abgehaltenen Gesprächen veröffentlicht. Im Mittelpunkt stand die Umsetzung des Doha-Rahmens für ein umfassendes Friedensabkommen.

Beginn der Erklärung:

Vom 17. bis zum 21. August 2026 sind Vertreter der Demokratischen Republik Kongo und der Alliance Fleuve Congo/Bewegung des 23. März (AFC/M23) in der Schweiz zusammengekommen. An den Beratungen nahmen außerdem Katar, die Vereinigten Staaten, Togo in seiner Funktion als Vermittler der Afrikanischen Union, die Kommission der Afrikanischen Union und die Schweiz teil.

Gegenstand der Gespräche waren die bislang im Rahmen des Doha-Prozesses erzielten Fortschritte und die bei dessen Umsetzung aufgetretenen Schwierigkeiten. Erörtert wurde ferner das weitere Vorgehen zur Erfüllung bestehender Verpflichtungen und Zusagen sowie zur Aushandlung der noch ausstehenden Protokolle.

Grundlage der Beratungen bildete der Doha-Rahmen für ein umfassendes Friedensabkommen zwischen der kongolesischen Regierung und der AFC/M23, der am 15. November 2025 in Doha unterzeichnet worden war.

Die Parteien begrüßten die weiteren Fortschritte bei der operativen Umsetzung des Erweiterten Gemeinsamen Verifikationsmechanismus Plus (EJVM+). Dazu zählten die Einrichtung seines Sekretariats und eine Erkundungsmission, die am 20. August mit logistischer Unterstützung der UN-Friedensmission MONUSCO durchgeführt wurde.

Die Mission diente der Vorbereitung des ersten Einsatzes des EJVM+ zur Überprüfung der Waffenruhe, der für den 24. August in Minembwe vorgesehen ist. Zugleich verständigten sich die Parteien auf die Bedeutung eines einheitlichen Verfahrens zur Erfassung und Meldung mutmaßlicher Verstöße gegen die Waffenruhe.

Die Parteien verständigten sich auf die Einrichtung eines Mechanismus, der die Fortschritte bei der Umsetzung der im Doha-Rahmenabkommen festgelegten Verpflichtungen und Zusagen überprüfen und auftretende Schwierigkeiten behandeln soll.

Auf Grundlage dieser Bewertung erarbeiteten sie einen Fahrplan, in dem die aufeinanderfolgenden Verhandlungsschritte und die dafür vorgesehenen Zeitrahmen festgelegt sind. Zugleich verpflichteten sich beide Seiten, innerhalb der bestehenden Struktur des Rahmenabkommens mit der erforderlichen Flexibilität und Offenheit für neue Lösungsansätze vorzugehen.

Einvernehmen bestand darüber, dass die Reihenfolge, in der die einzelnen Protokolle ausgehandelt werden, nicht zwangsläufig deren spätere Umsetzungsreihenfolge bestimmt. Die Parteien bekräftigten vielmehr ihre Bereitschaft, die Verhandlungen mit dem Ziel eines umfassenden Friedens und einer dauerhaften Konfliktlösung durch die vollständige Umsetzung des Rahmenabkommens fortzusetzen.

Den Vermittlern übermittelten sie zudem Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Diese sollen konstruktive Verhandlungen fördern und die Umsetzung der von beiden Seiten eingegangenen Verpflichtungen unterstützen.

Die Vertreter der DR-Kongo-Regierung und der AFC/M23 dankten Katar, den Vereinigten Staaten, Togo in seiner Funktion als Vermittler der Afrikanischen Union, der Schweiz und der Kommission der Afrikanischen Union für deren kontinuierliche Unterstützung der Bemühungen um Frieden und Stabilität im Osten der Demokratischen Republik Kongo und in der gesamten Region der Großen Seen.

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