Katar richtet zweite Note an UN und Sicherheitsrat zu iranischer Aggression gegen sein Staatsgebiet
New York, den 03. März /QNA/ Der Staat Katar hat heute eine zweite, inhaltsgleiche Botschaft an Seine Exzellenz den Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, sowie an Seine Exzellenz den Ständigen Vertreter der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen und derzeitigen Präsidenten des Sicherheitsrats für den Monat März, Michael Waltz, übermittelt.
Im Schreiben informiert Katar über die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit den iranischen Angriffen auf sein Staatsgebiet, die als flagrante Verletzung der nationalen Souveränität sowie als unmittelbare Bedrohung für Sicherheit und territoriale Integrität des Landes bewertet werden. Zugleich bezeichnet Doha die Angriffe als inakzeptable Eskalation, die das Sicherheitsgefüge und die Stabilität der gesamten Region ernsthaft gefährdet.
Die Botschaft überbrachte Katars UN-Botschafterin Ihre Exzellenz Scheicha Alya Ahmed bin Saif Al Thani.
In der Botschaft heißt es weiter, das katarische Verteidigungsministerium habe am Montag, dem 2. März 2026, mitgeteilt, dass die Katarische Amiri-Luftwaffe zwei Kampfflugzeuge des Typs Sukhoi SU-24 abgefangen und abgeschossen habe. Die Maschinen seien aus der Islamischen Republik Iran kommend in Richtung des katarischen Staatsgebiets vorgedrungen.
Zudem seien sieben ballistische Raketen durch die Luftverteidigung erfolgreich abgewehrt worden. Weitere fünf Drohnen seien durch koordinierte Einsätze der katarischen Luftstreitkräfte sowie der Katarische Amiri-Seestreitkräfte neutralisiert worden. Die Angriffe hätten mehrere Gebiete innerhalb des Staatsgebiets ins Visier genommen.
Ferner wird in der Note darauf hingewiesen, dass das Verteidigungsministerium zwei Drohnenangriffe aus Iran registriert habe. Ein Angriff habe einen Wassertank einer Anlage in Mesaieed betroffen, der andere eine Energieanlage in der Industriezone Ras Laffan von QatarEnergy. Personenschäden seien nicht verzeichnet worden.
In diesem Schreiben wird weiter ausgeführt, dass die zuständigen Behörden derzeit eine umfassende Bewertung sämtlicher Schäden und Verluste vornehmen. Die Vereinten Nationen würden über weitere Entwicklungen entsprechend unterrichtet.
Katar verurteilt in dieser Note die Angriffe nachdrücklich und bekräftigt zugleich sein uneingeschränktes Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Entsprechende Maßnahmen würden sich an der Natur des Angriffs orientieren und dem Schutz der nationalen Souveränität sowie der Sicherheit und Interessen des Landes dienen.
Abschließend ersucht der Staat Katar, das Schreiben als offizielles Dokument des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu zirkulieren.
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