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Sechs arabische Staaten bekräftigen erneut Verurteilung iranischer Angriffe auf mehrere Länder der Region
Der Menschenrechtsrat verabschiedet eine Resolution zu den menschenrechtlichen Folgen der ungerechtfertigten Angriffe des Iran auf die Staaten des Golfkooperationsrats sowie auf Jordanien

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Sechs arabische Staaten bekräftigen erneut Verurteilung iranischer Angriffe auf mehrere Länder der Region

Katar

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Doha, den 25. März /QNA/ Der Staat Katar, der Staat Kuwait, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Königreich Bahrain, das Königreich Saudi-Arabien und das Haschemitische Königreich Jordanien haben heute die eklatanten iranischen Angriffe erneut aufs Schärfste verurteilt. Diese Angriffe stellen einen klaren Verstoß gegen ihre Souveränität und territoriale Integrität sowie gegen das internationale Recht, das humanitäre Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen dar.
Diese Angriffe, die entweder direkt oder über bewaffnete Gruppen und Stellvertretergruppen in der Region verübt wurden, sind besonders schwerwiegend. Die Verurteilung richtet sich insbesondere gegen die Angriffe pro-iranischer bewaffneter Gruppen aus der Republik Irak auf mehrere Länder der Region, deren Einrichtungen und Infrastruktur.
Diese Angriffe verstoßen gegen das Völkerrecht und internationale Konventionen sowie eklatant gegen Resolution 2817 (2026) des VN-Sicherheitsrates. In dieser Resolution wird der Iran aufgefordert, jegliche Aggression und Bedrohung gegen Nachbarländer, einschließlich des Einsatzes von Stellvertretergruppen, unverzüglich und bedingungslos einzustellen.
Die große Bedeutung der freundschaftlichen Beziehungen zur Republik Irak wird von den signierenden Staaten betont – die irakische Regierung wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Angriffe von Gruppierungen, Milizen und bewaffneten Gruppen auf Nachbarländer, die von irakischem Territorium aus verübt werden, unverzüglich zu beenden. Dies dient dem Erhalt dieser Beziehungen und der Verhinderung einer Eskalation.
Die Unterzeichnerstaaten bekräftigen ihr uneingeschränktes Recht auf Selbstverteidigung gegen diese kriminellen Angriffe gemäß Artikel Nr. 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dieser garantiert das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung im Falle eines Angriffs sowie das Recht, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Souveränität, Sicherheit und Stabilität zu ergreifen.
Die Unterzeichnerstaaten verurteilen außerdem Aktionen und Aktivitäten, welche die Sicherheit und Stabilität der Länder der Region untergraben. Dies betrifft auch die von iranisch unterstützten Schläferzellen und mit der Hisbollah verbundenen Terrororganisationen geplanten Aktionen.
Sie loben ihre tapferen Streitkräfte für die Abwehr dieser Angriffe sowie die Wachsamkeit ihrer Sicherheitsdienste. Diese werden als solides Bollwerk und wachsames Auge für die Wahrung der Sicherheit von Häusern und Leben angesehen. Ebenso gelobt werden deren aufrichtige und engagierte Bemühungen, diese heimtückischen Zellen und terroristischen Organisationen zu fassen und ihre bösartigen Pläne zu vereiteln.

Katar

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