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Der Menschenrechtsrat verabschiedet eine Resolution zu den menschenrechtlichen Folgen der ungerechtfertigten Angriffe des Iran auf die Staaten des Golfkooperationsrats sowie auf Jordanien

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Der Menschenrechtsrat verabschiedet eine Resolution zu den menschenrechtlichen Folgen der ungerechtfertigten Angriffe des Iran auf die Staaten des Golfkooperationsrats sowie auf Jordanien

Katar

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Genf, den 25. März /QNA/ Der UN-Menschenrechtsrat hat heute ohne Abstimmung eine von über 100 Staaten eingebrachte Resolution mit dem Titel „Menschenrechtsfolgen ungerechtfertigter Angriffe der Islamischen Republik Iran gegen die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain, Oman, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und Jordanien“ verabschiedet.
Der Staat Katar hatte zuvor die Raketen- und Drohnenangriffe des Iran auf sein Territorium aufs Schärfste verurteilt. Er betrachtet diese Angriffe als eklatante Verletzung seiner nationalen Souveränität und territorialen Integrität sowie als klaren Verstoß gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, insbesondere gegen das Verbot der Anwendung oder Androhung von Gewalt.
Im Rahmen ihrer Teilnahme an der Dringlichkeitsdebatte des Menschenrechtsrats in Genf zu den menschenrechtlichen Folgen der ungerechtfertigten Angriffe der Islamischen Republik Iran auf den Staat Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Königreich Saudi-Arabien, das Königreich Bahrain, das Sultanat Oman, den Staat Kuwait und das Haschemitische Königreich Jordanien gab Ihre Exzellenz Frau Hind Abdulrahman Al-Muftah, Ständige Vertreterin des Staates Katar beim Büro der Vereinten Nationen in Genf, diese Erklärung ab.
Ihre Exzellenz betonte, dass diese Sitzung in äußerst ernster Lage stattfinde, da der Iran ungerechtfertigt die Staaten des Golfkooperationsrats und Jordanien angegriffen habe, wobei schwerwiegende Folgen entstanden seien. Diese Angriffe bedrohen nicht nur den internationalen Frieden und die Sicherheit, sondern untergraben auch die volle Wahrung der Menschenrechte.
Diese wahllosen Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur stellen einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, dar. Als Beispiele nannte sie lebenswichtige Einrichtungen wie Flughäfen, Seehäfen, Energieanlagen und Entsalzungsanlagen.
„Diese Aktionen stellen nicht nur eine Bedrohung für die regionale Sicherheit dar, sondern sind auch ein direkter Verstoß gegen eine Reihe von Grundrechten, die durch das internationale Menschenrecht garantiert werden“, betonte IE. Sie hob hervor, dass die Fortsetzung dieser Angriffe äußerst besorgniserregend sei und nicht ignoriert werden dürfe. Sie merkte an, dass der Staat Katar Ziel von Angriffen mit ballistischen Raketen und Drohnen geworden sei. Diese hätten zivile Opfer und Verletzungen verursacht sowie die Versorgung mit lebenswichtigen Dienstleistungen, die Wasserversorgung und die Energieinfrastruktur unterbrochen. Damit seien die Rechte auf Leben, Gesundheit, Bildung und Sicherheit eklatant verletzt worden.
Ihre Exzellenz erklärte, dass Angriffe auf Energie- und Entsalzungsanlagen nicht nur schwerwiegende Folgen für die Umwelt haben, sondern auch das Recht auf ein sicheres, sauberes, gesundes und nachhaltiges Leben untergraben – ein Recht, das in Resolutionen des Menschenrechtsrats bekräftigt wird. Sie warnte, dass diese Verstöße die Situation der am stärksten gefährdeten Gruppen – darunter Kinder, Frauen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen – verschärfen und einen eklatanten Verstoß gegen internationale Verpflichtungen zu deren Schutz darstellen, insbesondere gegen die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Ständige Vertreterin des Staates Katar beim Büro der Vereinten Nationen in Genf fügte hinzu, dass die Angriffe auf lebenswichtige Infrastruktur und Schifffahrtswege – insbesondere in der Straße von Hormus – aufgrund ihrer weitreichenden Folgen für die Weltwirtschaft, Lieferketten und die Energiesicherheit äußerst besorgniserregend seien. Dies untergrabe die Wahrnehmung wirtschaftlicher und sozialer Rechte sowie das Recht auf Entwicklung in vielen Ländern, insbesondere in Entwicklungsländern. Sie betonte, dass der Schutz ziviler Infrastruktur und die Gewährleistung der Freiheit der internationalen Schifffahrt rechtliche und moralische Verpflichtungen seien, die nicht verletzt werden dürften.
Sie merkte an, dass Angriffe auf katarisches Hoheitsgebiet mit den Grundsätzen guter Nachbarschaft unvereinbar sind und sich unter keinen Umständen rechtfertigen lassen, insbesondere angesichts Katars beständigen Engagements für Dialog und friedliche Mediation zur Beilegung von Streitigkeiten. Angriffe auf einen Staat, der nicht am Konflikt beteiligt ist und die Nutzung seines Territoriums oder Luftraums für feindliche Zwecke nicht genehmigt hat, stellten eine schwere Verletzung des Völkerrechts dar und untergäben den internationalen Frieden und die Sicherheit sowie die Wahrnehmung grundlegender Rechte, so Ihre Exzellenz.
Ihre Exzellenz führte weiter aus: „Katar hat sich  von Beginn dieses Krieges an aus dem Konflikt herausgehalten und alles dafür getan, eine weitere Eskalation zu vermeiden. Die iranische Seite hingegen beharrt darauf, Katar und Nachbarländer anzugreifen, und nimmt damit eine unverantwortliche Haltung ein, die die regionale Sicherheit gefährdet und den internationalen Frieden bedroht.“ In diesem Zusammenhang bekräftigen wir das jedem Staat innewohnende Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel Nr. 51 der Charta der Vereinten Nationen und den Regeln des Völkerrechts. Zudem begrüßte sie die Resolution 2817 (2026) des Sicherheitsrates, welche die brutalen Angriffe der Islamischen Republik Iran auf die arabischen Golfstaaten und Jordanien aufs Schärfste verurteilt und feststellt, dass diese Handlungen einen Verstoß gegen das Völkerrecht sowie eine schwere Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit darstellen. Sie betonte die Notwendigkeit wirksamer Wiedergutmachung, einschließlich einer vollständigen und gerechten Entschädigung für die Opfer und betroffenen Staaten.
Ihre Exzellenz bekräftigte, dass Menschenrechte, Frieden, Sicherheit und Entwicklung voneinander abhängen und einander ergänzen und dass ein Angriff auf einen dieser Bereiche negative Auswirkungen auf die anderen hat. Zur Lösung dieser Krise sei ein umfassender Ansatz erforderlich, der auf Deeskalation, der Achtung des Völkerrechts und der Förderung friedlicher Lösungen beruhe.

Die Ständige Vertreterin des Staates Katar beim Büro der Vereinten Nationen in Genf bekräftigte die Forderung Katars nach einem sofortigen Waffenstillstand, der Wiederaufnahme des Dialogs und der Priorität, die diesem eingeräumt werden muss, um die Sicherheit und Stabilität der Region sowie die Menschenwürde und die Menschenrechte zu wahren. Sie rief die Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats außerdem dazu auf, die am Ende der Dringlichkeitsdebatte vorgelegte Resolution anzunehmen. Dabei unterstrich IE die Notwendigkeit, die Menschenrechte zu schützen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die durch die Angriffe verursachten Verstöße zu beenden und deren Wiederholung zu verhindern.

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