Katar vor der UNO: Menschenrechte für alle – und Diplomatie statt Eskalation
New York, den 09. Oktober /QNA/ Vor dem Dritten Ausschuss der Vereinten Nationen legt Katar dar, wie es Menschenrechte in Gesetz, Planung und Außenpolitik verankert – und dass Deeskalation für das Land Vorrang hat.
Auf Rechtsstaatlichkeit, Transparenz, Gerechtigkeit und Menschenwürde gründet der Ansatz, mit dem der Staat Katar die Begriffe und die Kultur der Menschenrechte zu verankern sucht; dieses Bestreben hat das Land bekräftigt.
Amina Abdullah Salat, Dritte Sekretärin bei der Ständigen UN-Vertretung des Staates Katar, trug die Erklärung Katars am Sitz der Vereinten Nationen in New York vor, und zwar in den Sitzungen des Dritten Ausschusses der Generalversammlung, der sich auf seiner 81. Tagung mit dem Tagesordnungspunkt 70, „Förderung und Schutz der Menschenrechte“, befasste.
Einen wesentlichen Grundpfeiler der katarischen Politik bildeten die Achtung, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, sagte sie, und diese Priorität zeige sich in einer Verfassungs- und Rechtsordnung, welche die Grundsätze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten festige und deren Achtung und Schutz für alle verbürge. Mit Stolz erfülle es Katar, zahlreichen grundlegenden Menschenrechtsübereinkommen beigetreten zu sein, unter ihnen dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die beide am 21. Mai 2018 ratifiziert wurden – ein Beitritt, in dem sich das Bestreben spiegele, den internationalen Verpflichtungen nachzukommen und den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten für alle zu stärken.
Salat bezeichnete die Nationale Vision Katar 2030 als vielversprechende Vision. In ihrem Mittelpunkt stünden wichtige Themen, die zentrale Menschenrechtsfragen betreffen – etwa Gesundheit, Bildung, Umwelt, die Stärkung der Frau und Kinderrechte. Sie wies außerdem darauf hin, dass die Konsultationen zum Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte (2026–2030) weiterlaufen. Organisiert werden sie von dem zuständigen Ausschuss unter Vorsitz von I.E. Dr. Maryam bint Ali bin Nasser Al Misnad, Staatsministerin für internationale Zusammenarbeit. Der Plan solle umfassend sein und die Bedürfnisse und Erwartungen der Gesellschaft widerspiegeln.
Nach ihren Worten ist der Plan ein praktischer Fahrplan. Er solle Grundsätze in konkrete und messbare Praxis umsetzen. Menschenrechte sollten so zur Leitlinie für Planung und Politikgestaltung in allen Bereichen werden.
Mit Blick auf Menschen mit Behinderungen verwies Salat auf das Gesetz Nr. 22 von 2025 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Erlassen hat es S.H. Scheich Tamim bin Hamad Al Thani, der Emir des Landes. Das Gesetz ergänze Katars Ansatz, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und zu fördern und sie vollständig in die Gesellschaft einzubeziehen. Es stehe für die Verpflichtung, die besten internationalen Standards anzuwenden.
Der Dritten Sekretärin zufolge ist der Staat Katar stolz auf seine gegenwärtige Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat für die Jahre 2025 bis 2027, verkörpert sie doch das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in das beständige Engagement des Landes, die Menschenrechte auf nationaler wie auf internationaler Ebene zu schützen und voranzubringen. Katar sehe dem entgegen, seine positive und konstruktive Rolle in diesem wichtigen internationalen Forum fortzuführen, bekräftigte sie, und erinnerte an die zahlreichen internationalen Initiativen des Landes, unter ihnen die in Partnerschaft mit der Republik Costa Rica eingebrachte Resolution A/HRC/RES/60/19 des Menschenrechtsrates über „Förderung und Schutz der Menschenrechte von Frauen und Kindern in Konflikt- und Postkonfliktsituationen: Gewährleistung von Gerechtigkeit, Rechtsbehelfen und Wiedergutmachung für die Opfer“.
Sie bekundete ferner den Stolz des Staates Katar darauf, das Ausbildungs- und Dokumentationszentrum der Vereinten Nationen für Menschenrechte für Südwestasien und die arabische Region zu beherbergen, das durch eine im Dezember 2005 einstimmig angenommene Resolution der Generalversammlung errichtet wurde, das seine Arbeit fortsetzt, um den Bedürfnissen der Region zu entsprechen, und das bei der Förderung der Menschenrechte greifbare Fortschritte erzielt hat.
Im Einklang mit der Bedeutung, die das Land der Arbeit des Hohen Kommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte beimisst, habe der Staat Katar, teilte sie mit, dem Hochkommissariat in den Jahren 2019 bis 2021 zweckgebundene Unterstützung von insgesamt drei Millionen US-Dollar gewährt; hinzu komme eine mehrjährige Unterstützung der regulären Mittel des Hochkommissariats für den Zeitraum 2024 bis 2026, die sich auf insgesamt 1,75 Millionen US-Dollar belaufe.
Von Gewicht sei für Katar, unterstrich sie, die Resolution A/HRC/RES/61/1 des Menschenrechtsrates über „die Auswirkungen der ungerechtfertigten Angriffe der Islamischen Republik Iran auf das Königreich Bahrain, den Staat Kuwait, das Sultanat Oman, den Staat Katar, das Königreich Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und das Haschemitische Königreich Jordanien auf die Menschenrechte“, die der Rat während seiner 61. Tagung am 25. März 2026 im Konsens angenommen hat. Verurteilt werden darin sämtliche Verstöße gegen das Völkerrecht, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen eingeschlossen, die aus den Angriffen der Islamischen Republik Iran erwachsen, zumal jene, die sich gegen Zivilisten und zivile Objekte richten – und ebenso der Schaden, der daraus für den Genuss der Menschenrechte entsteht, nicht zuletzt für jene Rechte, die an eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt geknüpft sind.
Als Priorität Katars nannte Salat, die Eskalation einzudämmen und Raum für diplomatische Bemühungen zu schaffen. Deshalb arbeite der Staat weiter mit seinen Partnern zusammen, um Standpunkte anzunähern, eine gemeinsame Grundlage zwischen den Parteien aufzubauen und eine friedliche Lösung zu erreichen.
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