Katar in New York: Starke Stimme fürs Völkerrecht
New York, den 30. Oktober /QNA/ Seine Unterstützung für die Völkerrechtskommission und ihr Mandat hat der Staat Katar erneuert, verbunden mit der Bereitschaft, sich weiter konstruktiv an der Arbeit der Kommission und des Sechsten Ausschusses zu beteiligen – im Dienst einer internationalen Rechtsordnung, die auf den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen ruht.
Die Erklärung Katars trug Al Jazi Rashid Al Naimi vor, Mitglied der katarischen Delegation bei der 81. Tagung des Sechsten Ausschusses der Generalversammlung, zum Tagesordnungspunkt 78, dem „Bericht der Völkerrechtskommission über ihre 76. und 77. Tagung“, am Sitz der Vereinten Nationen in New York.
Großes Gewicht lege Katar auf das Mandat der Kommission, das Völkerrecht zu kodifizieren und schrittweise fortzuentwickeln, betonte Al Naimi, und ebenso auf die Zusammenarbeit mit dem Sechsten Ausschuss, der den Mitgliedstaaten einen Ort biete, die Arbeit der Kommission zu prüfen und ihre Sicht darauf darzulegen.
„Die Arbeit der Kommission muss in der Praxis und den Auffassungen der Staaten verankert bleiben, die Vielfalt der Rechtstraditionen und die Eigenart der nationalen Rechtsordnungen widerspiegeln und ihre Texte nach Möglichkeit im Konsens verabschieden, damit ihre Ergebnisse breite Zustimmung finden“, erläuterte sie.
Erneut verwies Al Naimi auf die Grundsätze, die Katar bereits in früheren Beratungen dargelegt hatte: Kein internationales Instrument dürfe die Unabhängigkeit der nationalen Justiz schmälern; es müsse Verfassungen und Souveränität der Staaten achten, sich auf international vereinbarte Definitionen und Standards stützen, bestehende Instrumente ergänzen, Verfahrensgarantien gegen Politisierung und Missbrauch enthalten und den Staaten hinreichend Zeit zur Prüfung lassen, auf dass es möglichst breite Annahme finde.
Da die Kommission in ihrer Arbeit auf die Praxis der Staaten zurückgreift, trage Katar, so Al Naimi, mit seinem Einsatz für die Achtung und Umsetzung des Völkerrechts auf nationaler wie internationaler Ebene dazu bei, diese Praxis zu bereichern.
Im Inneren habe Katar das Nationale Komitee für humanitäres Völkerrecht geschaffen, das die nationalen Anstrengungen zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts bündelt, durch Schulung und rechtliche Bildung das Bewusstsein dafür schärft und die nationale Gesetzgebung mit den internationalen Verpflichtungen in Einklang bringt.
Über die Grenzen hinaus wies sie darauf hin, dass Katar als erster Staat den Vorsitz des Ständigen Arabischen Komitees für humanitäres Völkerrecht übernommen habe, das 2025 im Rahmen der Arabischen Liga gegründet wurde, um die Arbeit der nationalen arabischen Komitees zu koordinieren.
2025 sei Katar zudem der globalen Initiative zur Erneuerung des politischen Bekenntnisses zum humanitären Völkerrecht beigetreten und teile sich den Vorsitz ihres dritten Arbeitsstrangs, der dem humanitären Völkerrecht und dem Frieden gewidmet ist – ein Zeichen des Anliegens, die Rolle des Völkerrechts für Frieden und Sicherheit in der Welt zu festigen.
Ihr zufolge sieht Katar in diesen nationalen, regionalen und internationalen Anstrengungen einen Teil jener Staatenpraxis, die das Völkerrecht schrittweise fortentwickelt und neue Perspektiven eröffnet, denen die Kommission in ihrer Arbeit Rechnung tragen sollte.
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