Katarisches Innenministerium veröffentlicht Sicherheitsrichtlinien für Beschäftigte
Doha, den 08. März /QNA/ Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit hat das Innenministerium von Katar Sicherheitsrichtlinien für Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen veröffentlicht. Darin enthalten sind Anweisungen und Maßnahmen zum Umgang mit vorsorglichen Warnmeldungen.
Nach Angaben des Ministeriums sind über offizielle Kanäle verbreitete Warn- oder Alarmmeldungen des nationalen Warnsystems von den Beschäftigten mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln und die darin enthaltenen Anweisungen unverzüglich umzusetzen. Entwicklungen seien ausschließlich über offizielle Quellen zu verfolgen, während die Weitergabe von Gerüchten oder nicht verifizierten Informationen zu unterlassen sei.
Ferner betonte das Ministerium die Notwendigkeit, den Anweisungen der zuständigen Behörden sowie der Sicherheits- und Einsatzteams innerhalb der jeweiligen Arbeitsstätten strikt Folge zu leisten und eigenständige Entscheidungen zu vermeiden.
Zum sicheren Verhalten innerhalb von Gebäuden empfahl das Ministerium, bei einer vorsorglichen Warnmeldung im Gebäude zu verbleiben, Ruhe zu bewahren und unter Kollegen oder Besuchern keine Beunruhigung auszulösen. Darüber hinaus sollten Außenhöfe und offene Flächen gemieden sowie Abstand zu Fenstern, Glasfassaden und offenen Dachflächen gehalten werden.
Zudem betonte das Ministerium, dass Abstand von Energiequellen oder leicht entzündlichen Materialien zu halten sei und unnötige Bewegungen zwischen Stockwerken oder Gebäuden zu vermeiden seien.
Im Hinblick auf Bewegung und Evakuierung innerhalb von Einrichtungen wurde empfohlen, sich im Voraus mit Notausgängen, Evakuierungswegen und den festgelegten Sammelpunkten am Arbeitsplatz vertraut zu machen. Bei einer Warnmeldung oder Evakuierungsanweisung sollten Aufzüge nicht benutzt, sondern Treppen und Notausgänge genutzt werden.
Darüber hinaus wurde dazu aufgerufen, beim Aufsuchen sicherer Bereiche Gedränge zu vermeiden und Flure sowie Notausgänge frei von Hindernissen zu halten, um eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen.
Die Richtlinien enthalten auch Anweisungen für den Fall einer Explosion oder eines plötzlichen Vorfalls. Personen außerhalb des Gebäudes sollten sich sofort in den nächstgelegenen sicheren Bereich im Gebäude begeben und dort bleiben, bis die zuständigen Behörden Entwarnung geben.
Zum Umgang mit verdächtigen Gegenständen rief das Ministerium dazu auf, ungewöhnliche Beobachtungen sofort über die zuständigen Kanäle oder Behörden zu melden. Metallische Gegenstände, Splitterreste oder unbekannte Objekte sollten weder berührt noch aus der Nähe betrachtet werden.
Des Weiteren betonte das Ministerium die Bedeutung institutioneller Disziplin am Arbeitsplatz. Vorfälle oder Sicherheitsmaßnahmen dürften weder fotografiert noch über soziale Medien verbreitet werden. Beschäftigte sollten zudem die Notrufnummern kennen und mit den zuständigen Sicherheitsverantwortlichen kooperieren sowie deren Anweisungen befolgen.
Das Innenministerium erklärte weiter, dass die Sicherheits- und Arbeitsschutzabteilungen in staatlichen, halbstaatlichen und privaten Einrichtungen für die Weitergabe dieser Richtlinien an die Beschäftigten verantwortlich seien und deren Umsetzung überwachen würden. Dazu gehöre auch die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft von Notausgängen, Evakuierungswegen, Sammelpunkten sowie der Reaktionsmechanismen auf vorsorgliche Warnmeldungen.
Abschließend kündigte das Ministerium rechtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen die Richtlinien an. Für Rückfragen zu den Sicherheitsanweisungen wurden die Telefonnummern 2355585 und 2355633 angegeben.
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