Die Ständige Vertretung des Staates Katar in Genf ist Mitveranstalterin einer Nebenveranstaltung zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen
Genf, den 09. September /QNA/ Die Ständige Vertretung des Staates Katar beim Büro der Vereinten Nationen in Genf war heute an der Organisation einer Nebenveranstaltung mit dem Titel „Von der Erzählung zur Evidenz: Stärkung der indikatorenbasierten Berichterstattung zu Behinderungen” beteiligt. Die Veranstaltung fand im Palais des Nations in Genf anlässlich des zwanzigsten Jahrestages der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention statt. Sie wurde in Zusammenarbeit mit der Ständigen Vertretung des Golf-Kooperationsrates (GCC) beim Büro der Vereinten Nationen in Genf sowie dem Exekutivbüro des Rates der Arbeits- und Sozialminister der GCC-Staaten organisiert.
An der Veranstaltung nahmen Vertreter diplomatischer Missionen, internationaler und regionaler Organisationen sowie Akteure aus dem Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen teil.
In ihrer Eröffnungsrede betonte IE Dr. Hind Abdulrahman Al Muftah, Ständige Vertreterin des Staates Katar, beim Büro der Vereinten Nationen in Genf, dass Katar dem Beitritt zu internationalen Menschenrechtsübereinkommen große Bedeutung beimisst.
Sie führte aus, dass Katar sieben der neun grundlegenden internationalen Menschenrechtsübereinkommen sowie eine Reihe dazugehöriger Zusatzprotokolle ratifiziert habe. Zudem lege das Land großen Wert darauf, seinen Verpflichtungen zur regelmäßigen Berichterstattung nachzukommen und die sich daraus ergebenden Pflichten auf nationaler Ebene umzusetzen. Sie erläuterte, dass Katar zu den ersten Ländern gehörte, die der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beigetreten sind.
Das Engagement des Landes erstreckte sich dabei nicht nur auf die nationale Ebene, sondern umfasste auch die regionale und internationale Zusammenarbeit. Es unterstützte zahlreiche Initiativen, die sich den Rechten von Menschen mit Behinderungen widmen.
Zu den wichtigsten dieser Initiativen zählt die Einbringung und Förderung von Resolutionsentwürfen bei den Vereinten Nationen. Hierzu gehören die Resolution zur Ausrufung des 2. April als Welt-Autismus-Tag und die von der UN-Generalversammlung verabschiedete Resolution zur Erklärung des 27. Juni als Internationaler Tag für Hör- und Sehbehinderungen.
Darüber hinaus bereitet sich der Staat Katar in Zusammenarbeit mit der International Disability Alliance (IDA) darauf vor, im Jahr 2028 den vierten Weltgipfel zu Behinderungen (Global Disability Summit) in Doha auszurichten.
Katar betonte, dass bei der Erörterung seines jüngsten Berichts vor dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen großer Wert auf einen Ansatz gelegt wurde, der auf Transparenz, Sachlichkeit und konstruktivem Dialog beruht. Dies ermögliche eine realistische Bewertung der erzielten Fortschritte und der bestehenden Herausforderungen sowie einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen dem Staat und dem Ausschuss.
Mohammed bin Hassan Al Obaidli, der Generaldirektor des Exekutivbüros des Rates der Arbeits- und Sozialminister der GCC-Staaten, hielt ebenfalls eine Eröffnungsrede bei der Veranstaltung. Weitere Redner waren Rehab Boursli vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Ali Buharoon (Direktor für Bevölkerungs- und Sozialstatistik am Statistischen Zentrum des GCC), Stefan Tromel (leitender Experte für Behindertenfragen bei der Internationalen Arbeitsorganisation), Mona Abdelgawad (Expertin für die Erstellung des dritten Berichts zur Umsetzung und Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention), Mirriam Nthenge (Menschenrechtsberaterin bei der International Disability Alliance), Reem Khalifa Al Ajmi (Direktorin der Abteilung für soziale Betreuung im Ministerium für soziale Entwicklung und Familie), Aisha Abdullah Al Darbi (Direktorin des Dubai People of Determination Center in den Vereinigten Arabischen Emiraten) sowie Dr. Khalifa Al Hilaa (stellvertretender Generaldirektor der Behörde für Behindertenangelegenheiten im Staat Kuwait).
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