Justizministerium: Katar schließt Beitritt zur HCCH ab
Doha, den 18. September /QNA/ „Dieser Schritt bildet die letzte Etappe des Aufnahmeverfahrens Katars in die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und bringt das Bestreben des Landes zum Ausdruck, die Werte des Völkerrechts in seinen verschiedenen Zweigen zu festigen.“ Mit diesen Worten begrüßte das katarische Justizministerium die Hinterlegung der Annahmeurkunde zum Statut der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, HCCH, und den damit verbundenen Abschluss des Beitrittsverfahrens.
In einer am heutigen Freitag veröffentlichten Erklärung teilte das Justizministerium Katars mit, die Aufnahme in die Organisation verdeutliche Katars Bemühungen um eine Vertiefung der internationalen rechtlichen und justiziellen Zusammenarbeit sowie um eine Festigung der Rechtsstaatlichkeit. Zugleich spiegele sie die weltweite Anerkennung der Stellung und der führenden Rolle des Landes auf dem Gebiet des Völkerrechts wider.
Die Mitgliedschaft verweise überdies auf die weitgehende Übereinstimmung zwischen den Zielen und völkerrechtlichen Leitlinien Katars einerseits und den Aufgaben der Haager Konferenz andererseits. Dies gelte insbesondere für die Fortentwicklung internationaler Rechtsnormen, den Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit, die Erleichterung des Zugangs zum Recht und die Entwicklung gemeinsamer rechtlicher Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Streitigkeiten, hieß es in der Erklärung weiter.
Der Haager Konferenz kommt laut dem katarischen Justizministerium eine wichtige Funktion bei der Fortentwicklung und Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts zu. Sie erarbeitet Übereinkommen und Rechtsrahmen, mit denen die internationale justizielle und rechtliche Zusammenarbeit in zivilrechtlichen, handelsrechtlichen, familienrechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen gestärkt werden soll.
Zu ihren Tätigkeitsfeldern gehörten darüber hinaus die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sowie die Ausarbeitung völkerrechtlich verbindlicher Verträge und Übereinkommen zur Regelung grenzüberschreitender Sachverhalte. Dazu zählten unter anderem Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke sowie Regelungen auf dem Gebiet des Personen- und Familienstandsrechts.
Ferner arbeite die Konferenz an gemeinsamen und einheitlichen Normen zur Bewältigung von Rechtskollisionen zwischen Staaten. Auf diese Weise könnten transparentere und wirksamere rechtliche Lösungen geschaffen und internationale Rechtsangelegenheiten einfacher bearbeitet werden.
Diese Ziele deckten sich mit der Vision Katars, die Rechtsstaatlichkeit zu fördern, die Gesetzgebungs- und Justizstrukturen weiterzuentwickeln und die Verfahren der internationalen Zusammenarbeit auszubauen. Ebenso gehe es darum, die Durchsetzung von Rechten zu erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Justiz- und Rechtsbehörden effizienter zu gestalten.
Dem Justizministerium zufolge bedeutet der Beitritt nicht lediglich eine Erweiterung der Mitgliedschaften Katars in internationalen Rechtsorganisationen. Vielmehr entstehe ein neuer institutioneller Rahmen, in dem sich das Land an der Fortentwicklung des Internationalen Privatrechts beteiligen sowie rechtliche und justizielle Erfahrungen mit anderen Staaten austauschen könne.
Zugleich eröffne die Mitgliedschaft Katar die Möglichkeit, an internationalen Rechtslösungen mitzuwirken, die den wachsenden Herausforderungen einer sich rasch entwickelnden und zunehmend grenzüberschreitend geprägten Welt Rechnung tragen. Dabei könne es auf die langjährige Rechtstradition der im Jahr 1893 gegründeten Haager Konferenz zurückgreifen.
Das Justizministerium hob außerdem die Bedeutung des Beitritts für eine angemessene rechtliche Reaktion auf neuartige Herausforderungen hervor. Das Völkerrecht sei eines der grundlegenden Instrumente zur Förderung von Zusammenarbeit, Stabilität und Gerechtigkeit.
Der Abschluss des Aufnahmeverfahrens stehe zugleich im Zusammenhang mit Katars kontinuierlichem Engagement für das humanitäre Völkerrecht, die internationale rechtliche Zusammenarbeit und die Entwicklung von Rechtsrahmen, die Rechte schützen und zur Verwirklichung von Gerechtigkeit beitragen.
Die Mitgliedschaft stelle einen weiteren Schritt dar, mit dem Katar seine Präsenz und seinen Beitrag in internationalen Rechtsforen ausbaue. Darin liege eine praktische Umsetzung des staatlichen Bekenntnisses zur Weiterentwicklung der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit, im Einklang mit dem Ziel der Haager Konferenz, Rechtsnormen zu vereinheitlichen, die Frieden und internationale Sicherheit unterstützen.
Abschließend würdigte das Justizministerium die Bemühungen des Außenministeriums und der Arbeitsgruppe, die mit der Vorbereitung des Beitrittsdossiers und dem Abschluss der erforderlichen Verfahren betraut gewesen war.
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