In eklatantem Verstoß gegen die Religionsfreiheit: Israelische Regierung strebt Einschränkungen des Gebetsrufs an
Doha, den 02. Juli /QNA/ Mit ihrer vorläufigen Zustimmung zum sogenannten „Muezzin-Gesetzentwurf“ hat die Knesset eine Debatte neu entfacht, die weit über Fragen der Lärmbelastung hinausreicht. Palästinensische Vertreter und Menschenrechtsorganisationen sehen in dem Vorhaben einen Eingriff in religiöse Praxis und kulturelle Sichtbarkeit. Vorgesehen ist, den Einsatz von Lautsprechern für den Gebetsruf an Moscheen künftig strengeren Auflagen zu unterwerfen und von behördlicher Genehmigung abhängig zu machen.
Der Entwurf wurde in erster Lesung mit 50 gegen 36 Stimmen angenommen. Initiiert wurde die Vorlage vom Vorsitzenden des Ausschusses für nationale Sicherheit, Zvika Fogel. Maßgebliche politische Unterstützung erhielt das Vorhaben von Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir, der seit Monaten für ein restriktiveres Vorgehen gegenüber Moscheen und religiösen Einrichtungen eintritt.
Allerdings ist der parlamentarische Prozess noch nicht abgeschlossen. Nach der vorläufigen Zustimmung wird der Entwurf zunächst einem Ausschuss zugewiesen. Anschließend muss er noch die erste sowie die zweite und dritte Lesung durchlaufen, bevor er Rechtskraft erlangen kann.
Im Kern würde der Entwurf die Nutzung von Lautsprechern an Moscheen von einer behördlichen Genehmigung abhängig machen. Ohne eine solche Prüfung wäre der Einsatz grundsätzlich untersagt. Geprüft werden müssten unter anderem Lautstärke, technische Begrenzungsmöglichkeiten, Standort der Moschee, Entfernung zu Wohngebieten sowie mögliche Belastungen für die umliegende Bevölkerung.
Der Entwurf räumt der Polizei zudem weitreichende Befugnisse ein. Bei Verstößen könnten Beamte den Lautsprechereinsatz sofort untersagen; im Wiederholungsfall wäre sogar die Beschlagnahmung der technischen Anlagen möglich. Vorgesehen sind außerdem empfindliche Geldbußen: Wer ein Lautsprechersystem ohne Genehmigung installiert oder betreibt, müsste mit bis zu 50.000 Schekel rechnen. Verstöße gegen Auflagen könnten mit bis zu 10.000 Schekel geahndet werden.
Nach Angaben der Initiatoren unterscheidet sich der aktuelle Entwurf von früheren Gesetzesvorhaben dadurch, dass er nicht nur einzelne Nutzungszeiten regelt, sondern ein umfassendes Kontroll- und Genehmigungssystem schafft. Kritiker sehen darin hingegen einen tiefgreifenden Eingriff in die Religionsfreiheit.
Auf palästinensischer Seite stößt der Entwurf auf scharfe Ablehnung. Rawhi Fattouh, Präsident des Palästinensischen Nationalrats, sieht darin nicht nur eine technische Regulierung von Lautsprechern, sondern einen politischen Eingriff in religiöse Praxis und kulturelle Identität. Der Gesetzentwurf sei Ausdruck struktureller Diskriminierung und richte sich gegen die Sichtbarkeit palästinensischen Lebens. Nach Fattouhs Einschätzung verletzt das Vorhaben internationale Menschenrechtsnormen, insbesondere die Religions- und Glaubensfreiheit.
Besonders scharf fiel die Reaktion des Gouvernements Jerusalem aus. Dort wurde das israelische Gesetzesvorhaben nicht als bloße Lärmregelung verstanden, sondern als Angriff auf religiöse Praxis und islamische Identität. Die Behörden warnten vor weitreichenden Folgen und bezeichneten die Initiative als eine Art religiöse Kriegserklärung sowie als direkten Eingriff in die Freiheit des Gottesdienstes.
Nach Darstellung des Gouvernements reiht sich der Entwurf in eine umfassendere Politik ein, die islamische Heiligtümer ins Visier nehme — insbesondere die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem und die Ibrahimi-Moschee in Hebron. Verwiesen wurde auf wiederholte Übergriffe, Entweihungen und Brandanschläge auf Moscheen durch Besatzungsbehörden und Siedler. Hinter dieser Entwicklung sieht das Gouvernement den Versuch, islamische historische Spuren zu tilgen und den palästinensischen Raum durch eine Politik der Judaisierung dauerhaft umzuprägen.
Die Warnung aus Jerusalem fiel entsprechend scharf aus: Maßnahmen dieser Art könnten, so das Gouvernement, nicht nur die Lage vor Ort weiter zuspitzen, sondern eine religiöse Eskalation in der gesamten Region auslösen. Der Gebetsruf sei weit mehr als eine akustische Praxis. Er gehöre zum Kern islamischer Glaubensausübung und zur religiösen Identität der palästinensischen Bevölkerung. Ein Verbot oder eine behördliche Einschränkung werde daher als unmittelbarer Eingriff in verbriefte religiöse Rechte verstanden.
Sicher steht der Vorstoß nicht isoliert da. Vielmehr reiht er sich in eine Politik ein, die als zunehmend feindselig gegenüber islamischen und christlichen Heiligtümern beschrieben wird. Der Umgang mit Moscheen, religiösen Ritualen und öffentlichen Zeichen palästinensisch-arabischer Präsenz werde dabei als Teil eines breiteren Versuchs verstanden, die kulturelle und religiöse Identität Jerusalems schrittweise zu verändern.
Der Gesetzentwurf fügt sich in eine breitere politische Strategie ein. Hausabrisse, Landenteignungen, der Ausbau großer und kleiner Siedlungen sowie neue Außenposten im Westjordanland und in Ostjerusalem werden nicht als isolierte Maßnahmen verstanden, sondern als Teil eines Vorgehens, das arabische und islamische Spuren im besetzten Palästina zurückdrängen soll. In dieser Lesart geht es letztlich um mehr als religiöse oder baurechtliche Fragen: Die Politik der israelischen Regierung ziele darauf ab, palästinensische Räume zu fragmentieren, die Zwei-Staaten-Lösung faktisch auszuhöhlen und die Entstehung eines zusammenhängenden, lebensfähigen palästinensischen Staates zu verhindern.
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