Europäische Union fordert Änderungen an Funktionen, die zu übermäßiger oder zwanghafter Nutzung von Facebook und Instagram anregen
Brüssel, den 11. Juli /QNA/ Die Europäische Kommission hat gestern Meta Platforms, den Eigentümer von Facebook und Instagram, wegen Verstoßes gegen EU-Technologievorschriften angeklagt. Demnach zielt das Unternehmen auf Funktionen ab, die darauf abzielen, Nutzer möglichst lange an die Plattformen zu binden.
Die Kommission, die Regulierungsbehörde für Technologie der EU, forderte das US-amerikanische Unternehmen auf, Änderungen an Funktionen wie Autoplay und unendlichem Scrollen vorzunehmen und warnte vor möglichen Bußgeldern bei Nichteinhaltung.
Sie erklärte, Meta habe die Suchtgefahr hochgradig personalisierter Empfehlungssysteme, Autoplay und unendlichem Scrollen nicht ausreichend bewertet. Diese Funktionen bieten Nutzern einen kontinuierlichen Strom an Inhalten und animieren sie zu längerer Online-Nutzung. Die Kommission betonte, dass die Kurzvideo- und Stories-Funktionen auf Facebook und Instagram zu exzessiver oder zwanghafter Nutzung der beiden Plattformen beitragen könnten. Die Kommission kritisierte zudem Metas Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken. Zeitmanagement-Tools ließen sich leicht umgehen, wobei Kindersicherungs-Tools Zeit, Aufwand und technisches Fachwissen für eine optimierte Nutzung erforderten.
Die Kommission forderte Meta auf, Funktionen wie Autoplay und unendliches Scrollen standardmäßig zu deaktivieren, Pausen einzuführen, um die Bildschirmzeit zu begrenzen, und das Empfehlungssystem weniger auf die Steigerung von Engagement und Interaktion auszurichten.
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