Katar verurteilt erneut Drohnenangriff auf VAE-AKW-Gelände – klarer Verstoß gegen Völkerrecht
Wien, den 05. Juni /QNA/ Der Staat Katar hat den Angriff auf das Kernkraftwerk "Barakah" in den Vereinigten Arabischen Emiraten erneut aufs Schärfste kondemniert. Er betonte, dass ein solcher Vorfall einen Verstoß gegen das Völkerrecht und die allgemein anerkannten Grundsätze der nuklearen Sicherheit darstelle.
Seine Exzellenz Jassim Yacoub Al Hammadi, Botschafter Katars in der Republik Österreich und ständiger Vertreter beim Büro der Vereinten Nationen und bei internationalen Organisationen in Wien, äußerte diese Ansicht. In seiner Rede auf der Sondersitzung des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), die auf Antrag mehrerer arabischer Mitgliedstaaten einberufen worden war, um die Folgen des Angriffs vom 17. Mai 2026 auf das Kernkraftwerk "Barakah" zu beleuchten, führte der Botschafter aus.
Botschafter Al Hammadi erklärte, dass Katar sich der gemeinsamen Erklärung des stellvertretenden Außenministers für Energie und Nachhaltigkeit der VAE angeschlossen habe – im Namen der VAE, Jordaniens, Bahrains, Saudi-Arabiens, Katars und Kuwaits. Darüber hinaus beteiligte sich Katar an einer weiteren, bei der Sitzung eingereichten Erklärung.
Er dankte den arabischen Mitgliedstaaten des Gouverneursrats – Saudi-Arabien, Ägypten, Jordanien und Marokko – für ihre Initiative zur Einberufung dieser außerordentlichen Sitzung und für ihre Rolle bei den vorbereitenden Konsultationen.
Der Botschafter erinnerte daran, dass Angriffe auf zivile Nuklearanlagen einen Verstoß gegen das Völkerrecht, die Charta der Vereinten Nationen und die im IAEA-Statut verankerten Grundsätze darstellen. Er warnte, dass ein solcher Angriff äußerst ernste Risiken für die Zivilbevölkerung, die Umwelt sowie die regionale und internationale Sicherheit berge und potenziell Folgen nach sich ziehen könne, die mit denen einer radiologischen Katastrophe vergleichbar seien.
Herr Al Hammadi lobte die schnelle Reaktion der IAEO bei der Bewertung der Auswirkungen des Angriffs sowie bei der Stärkung ihrer Bereitschafts- und Reaktionsfähigkeit für Notfälle. Seine Exzellenz begrüßte ebenfalls die Position des Generaldirektors, dass nukleare Anlagen und kritische nukleare Sicherheitsinfrastrukturen unter keinen Umständen Ziel militärischer Operationen sein dürfen.
Der Botschafter betonte die Unverletzlichkeit ziviler nuklearer Infrastruktur – ein allgemein anerkanntes Prinzip, das ausnahmslos geachtet werden müsse. Ihr Schutz, fügte er hinzu, sei eine Verantwortung, die die gesamte internationale Gemeinschaft betrifft - eine entschlossene und gemeinsame Haltung der internationalen Gemeinschaft und ihrer Institutionen erfordere.
Er betonte, dass der einzige und nachhaltige Weg zur Verwirklichung von dauerhaftem friedlichen und stabilen Verhältnissen in der Region sowie zur Bekämpfung der echten Wurzeln der Krisen auf Dialog, Diplomatie und der Einhaltung des Völkerrechts sowie der Grundsätze sowie der Bestrebungen der UNO-Charta bzw. der einschlägigen internationalen Resolutionen beruhe.
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