Der Staat Katar reagiert aufs Eindringen des israelischen Sicherheitsministers in die Al-Aqsa-Moschee verurteilend
Doha, den15. Mai /QNA/ Der Staat Katar hat das Eindringen des israelischen Sicherheitsministers auf das Gelände der Al-Aqsa-Moschee sowie die provokativen Aktionen und Verstöße von Siedlern unter dem Schutz der israelischen Besatzungstruppen verurteilt. Dazu zählt auch die Einschränkung des Zugangs von Gläubigen zur Moschee.
In einer am Freitag veröffentlichten Erklärung bezeichnete das Außenministerium dieses Vorgehen als eklatanten Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht sowie als inakzeptable Provokation der Gefühle von Millionen Muslimen weltweit. Das Ministerium warnte zudem davor, dass solche Aktionen einen gefährlichen Versuch darstellten, den historischen und rechtlichen Status quo im besetzten Jerusalem und an seinen islamischen und christlichen heiligen Stätten zu verändern.
Es betonte, dass die Al-Aqsa-Moschee ausschließlich Muslimen vorbehalten sei, und bekräftigte, dass alle einseitigen Maßnahmen, die auf eine Veränderung des historischen und rechtlichen Status von Jerusalem und seinen heiligen Stätten abzielen, nach internationalem Recht nichtig sind.
Das Ministerium stellte klar, dass fortgesetzte Verstöße und Provokationen die Gewalt und Instabilität in der Region weiter anheizen sowie die Bemühungen um die Wiederherstellung von Ruhe und Stabilität untergraben werden.
Das Außenministerium erneuerte den Appell Katars an die internationale Gemeinschaft, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um Israel als Besatzungsmacht zu zwingen, die andauernden Verstöße gegen das palästinensische Volk und seine heiligen Stätten einzustellen sowie die einschlägigen internationalen Resolutionen einzuhalten.
Zudem bekräftigte das Außenministerium die feste Unterstützung des Staates Katar für die Anliegen der Palästinenser und ihre Standhaftigkeit, die auf der Einstellung der Besatzung einerseits sowie der Ausübung der legitimen Rechte der Palästinenser, allen voran der Errichtung eines unabhängigen Staates in den Grenzen von 1967 mit Ostjerusalem als Hauptstadt, andererseits beruhen.
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