Katar übermittelt vierzehntes identisches Schreiben an die Vereinten Nationen und den Sicherheitsrat bezüglich der neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem iranischen Angriff auf sein Staatsgebiet
New York, den 11. April /QNA/ Der Staat Katar hat ein weiteres identisches Schreiben an António Guterres, den Generalsekretär der Vereinten Nationen, und Jamal Fares Alrowaiei, den Ständigen Vertreter des Königreichs Bahrain bei den Vereinten Nationen und Präsidenten des Sicherheitsrats für den Monat April, gerichtet.
In dem Schreiben geht es um die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem iranischen Angriff auf das Staatsgebiet Katars. Dieser stellt eine eklatante Verletzung seiner nationalen Souveränität und einen direkten Eingriff in seine Sicherheit und die Unversehrtheit seines Hoheitsgebiets dar. Zudem stellt er eine inakzeptable Eskalation dar, die die Sicherheit der Region bedroht.
Das Schreiben wurde von Ihrer Exzellenz Scheicha Alya Ahmed bin Saif Al Thani, der Ständigen Vertreterin des Staates Katar bei den Vereinten Nationen, übermittelt.
In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass das Verteidigungsministerium des Staates Katar bekannt gegeben hat, dass das Land am Mittwoch, dem 8. April 2026, einem Angriff mit sieben ballistischen Raketen und einer Reihe von Drohnen aus der Islamischen Republik Iran ausgesetzt war und den Streitkräften die Abwehr aller ballistischen Raketen und Drohnen gelungen ist.
In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass diese Angriffe selbst nach Verabschiedung der Resolution 2817 (2026) des Sicherheitsrats stattfanden. In dieser Resolution werden die abscheulichen Angriffe des Iran auf Katar und seine Nachbarländer aufs Schärfste verurteilt und die sofortige Einstellung dieser Angriffe gefordert.
Der Staat Katar bekräftigte in dem Schreiben erneut, dass diese Angriffe einen Verstoß gegen Resolution 2817 (2026) des Sicherheitsrats darstellen. Er forderte den Sicherheitsrat auf, seiner Verantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit nachzukommen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese schwerwiegenden Verstöße zu beenden und die Täter abzuschrecken.
In dem Schreiben wurde betont, dass die Ziele der Angriffe der Islamischen Republik Iran rein ziviler Natur seien. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen eklatanten Verstoß gegen die Genfer Konventionen von 1949 und deren Zusatzprotokolle sowie gegen die Grundsätze des humanitären Völkerrechts handele, insbesondere gegen den Grundsatz der Unterscheidung sowie das Verbot gezielter Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte in bewaffneten Konflikten, das Verbot willkürlicher Angriffe, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um zivile Ziele zu vermeiden.
Zudem wurde betont, dass „alle Schäden und Verluste infolge der Angriffe von den zuständigen Stellen erfasst werden und wir Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten werden“.
Zudem bekräftigte der Brief, dass sich der Staat Katar gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen und im Rahmen des durch das Völkerrecht garantierten Rechts auf Selbstverteidigung das Recht auf Gegenschlag vorbehält. Er betonte außerdem, dass er nicht zögern werde, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner Souveränität, seiner Sicherheit sowie der Unversehrtheit seiner Bürger und der auf seinem Staatsgebiet lebenden Personen zu ergreifen.
Der Staat Katar bat darum, diesen Brief als offizielles Dokument des Sicherheitsrats zu verbreiten.
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