Katar misst technischer Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau im Bereich der Menschenrechte höchste Bedeutung bei
Doha, 05. Oktober /QNA/ Der Staat Katar hat unterstrichen, dass er der technischen Zusammenarbeit und dem Kapazitätsaufbau im Rahmen seiner Kooperation mit den Vereinten Nationen und deren Menschenrechtsmechanismen – insbesondere dem Menschenrechtsrat und dem Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte – große Priorität einräumt.
Dies wurde in einer Erklärung geäußert, die Abdulaziz Mohammed Al Mansouri, Zweiter Sekretär der Ständigen Vertretung des Staates Katar beim Büro der Vereinten Nationen in Genf, am Montag abgab. Er sprach im Rahmen der allgemeinen Aussprache über technische Hilfe und Kapazitätsaufbau (Tagesordnungspunkt 10) während der 63. Tagung des Menschenrechtsrats in Genf.
Der Staat Katar habe seine strategische Partnerschaft mit den Vereinten Nationen und deren verschiedenen Gremien durch vielfältige Unterstützungsleistungen fortgesetzt, die zur Verbesserung der Menschenrechtslage in mehreren kritischen Bereichen beigetragen hätten, betonte Al Mansouri. Er hob hervor, dass diese Partnerschaft durch die Arbeit des in Doha ansässigen Ausbildungs- und Dokumentationszentrums der Vereinten Nationen für Menschenrechte (United Nations Human Rights Training and Documentation Centre) kontinuierlich fortgeführt werde.
Al Mansouri betonte, dass die Herausforderungen, vor denen zahlreiche Länder heute stünden, deren individuelle Kapazitäten oft überstiegen. Daher sei es von größter Bedeutung – nach vorheriger Konsultation der betroffenen Staaten –, technische Hilfe zu leisten und sie beim Ausbau ihrer Kapazitäten im Menschenrechtsbereich zu unterstützen. Dies müsse auf der Grundlage ihrer Bereitschaft und Prioritäten, ihrer nationalen Besonderheiten sowie ihrer wesentlichen Bedürfnisse geschehen, um sie in die Lage zu versetzen, ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Zudem unterstrich Al Mansouri, dass der Staat Katar großen Wert darauf lege, allen Menschenrechten – einschließlich politischer, ziviler, sozioökonomischer und kultureller Rechte sowie des Rechts auf Entwicklung – gleiche und vorrangige Bedeutung beizumessen.
Er bekräftigte die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit durch den Austausch bewährter Verfahren, den Wissenstransfer und die Nutzung wissenschaftlicher und technologischer Fortschritte sowie durch die Unterstützung von Staaten bei der Überwindung der digitalen Kluft, um die Universalität der Menschenrechte zu stärken.
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