Katar: Somalia braucht mehr als Nothilfe
Genf, den 01. Oktober /QNA/ Somalia steht vor Herausforderungen, die sich nicht voneinander trennen lassen. Humanitäre Not, schwache staatliche Institutionen, wirtschaftliche Unsicherheit und die schwierige Sicherheitslage verstärken sich gegenseitig. Wer das Land langfristig stabilisieren will, muss deshalb Soforthilfe mit institutionellem Aufbau, gesellschaftlicher Beteiligung und nachhaltiger Entwicklung verbinden.
Auf diesen Zusammenhang hat Katar während der 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf hingewiesen.
In einem interaktiven Dialog über einen Bericht der Vereinten Nationen zur menschenrechtlichen Unterstützung Somalias bekräftigte Doha seine Unterstützung für Somalia, ihre staatlichen Institutionen und alle Bemühungen, Sicherheit und Stabilität zu fördern.
Zu diesem Anlass sprach sich Katar auch für die Wahrung der somalischen Souveränität und territorialen Integrität aus.
Abdulrahman bin Mohammed Fakhro, Geschäftsträger ad interim Katars beim Büro der Vereinten Nationen in Genf, erklärte, Doha stehe an der Seite Somalias, während dieses afrikanische Land mit mehreren Herausforderungen ringe. Diese wirkten sich nicht nur auf die innere Sicherheit und politische Stabilität aus, sondern behinderten ebenso die wirtschaftliche Entwicklung.
Ihm zufolge bedarf es deshalb einer stärkeren internationalen Solidarität. Somalia stehe weiterhin vor schwerwiegenden humanitären Problemen, die weder von seinen Institutionen noch von einzelnen internationalen Akteuren allein bewältigt werden könnten. Erforderlich sei vielmehr eine koordinierte Reaktion, in der staatliche, multilaterale und humanitäre Partner ihre Maßnahmen aufeinander abstimmten.
Kurzfristige Nothilfe allein reiche dabei nicht aus. Sie müsse vielmehr in langfristige Entwicklungsstrategien eingebettet werden, die darauf ausgerichtet seien, die Widerstandsfähigkeit somalischer Gemeinschaften zu erhöhen und ihre Fähigkeit zur Bewältigung künftiger Krisen zu erhöhen.
Katar hob ferner die Bedeutung politischer, legislativer und exekutiver Reformen hervor, an denen sämtliche gesellschaftlichen Gruppen Somalias beteiligt werden müssten. Solche Reformen seien nach Fakhros Worten von zentraler Bedeutung für den Wiederaufbau staatlicher Institutionen, die Festigung der Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz und die Förderung der Menschenrechte.
Begrüßt wurde zudem eine Vereinbarung zwischen der somalischen Regierung und dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über die Einrichtung eines Menschenrechtsbüros in Somalia.
Die Vereinbarung soll dazu beitragen, die nationalen Kapazitäten zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte auszubauen. Zugleich soll sich die Arbeit des Büros an den von der somalischen Regierung festgelegten Prioritäten und ermittelten Bedürfnissen orientieren.
Fakhro würdigte außerdem die Maßnahmen Somalias zur Umsetzung seines Übergangsplans für Menschenrechte 2025 bis 2026 sowie zur Einrichtung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtskommission.
Abschließend forderte er die Fortsetzung der technischen Unterstützung. Diese müsse darauf ausgerichtet sein, die somalischen Menschenrechtsinstitutionen dauerhaft zu stärken und das Land bei der Erfüllung seiner nationalen wie internationalen Verpflichtungen zu unterstützen.
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