Gleichstellung made in Doha … Katars Weg zur Frauenförderung, so NHRC-Vorsitzende
Ottawa, den 20. April /QNA/ In Ottawa präsentierte sich Katar als Reformstaat: IE die Vorsitzende des Nationalen Menschenrechtskomitees, Maryam bint Abdullah Al Attiyah, betonte gegenüber hochrangigen kanadischen Gesprächspartnern die Fortschritte Katars in Sachen Gleichstellung, Arbeitsrechte und soziale Gerechtigkeit.
In der kanadischen Hauptstadt führte IE Maryam bint Abdullah Al Attiyah, Präsidentin des Nationalen Menschenrechtskomitees, zwei hochrangige bilaterale Gespräche: Mit Herrn Athanasios Hadjis, Vorsitzender des Kanadischen Menschenrechtsgerichts, sowie mit Frances McRae, stellvertretende Ministerin für Frauen, Gleichstellung und Jugend. In beiden Begegnungen hob Frau Al Attiyah die tiefgreifenden legislativen Reformen hervor, mit denen Katar in den letzten Jahren soziale Gerechtigkeit, Gleichstellung und den Schutz der Menschenrechte maßgeblich gestärkt habe – insbesondere im Bereich der Arbeitsrechte sowie bei der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Frauen.
Frau Al Attiyah verwies darauf, dass in Katar mittlerweile vollständige Gleichstellung in Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsleben herrsche. Bereits seit 2010 würden Frauen als Richterinnen berufen, und katarische Frauen seien inzwischen in den Streitkräften, der zivilen Luftfahrt sowie im diplomatischen Dienst und in leitenden Positionen tätig, Auch bei den Arbeitsrechten habe das Land bedeutende Fortschritte erzielt, so Al Attiyah – nicht zuletzt durch grundlegende Änderungen des Arbeitsgesetzes, die den Schutz ausländischer Arbeitskräfte verbessern und die soziale Gerechtigkeit im Land fördern.
Im Gespräch mit Hadjis schilderte IE Al Attiyah zudem die Entwicklungsgeschichte des Nationalen Menschenrechtskomitees, das 2002 gegründet wurde und seit 2010 gemäß den Pariser Prinzipien über einen A-Status bei der Akkreditierung durch die Globale Allianz nationaler Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) verfügt. Das Komitee sei maßgeblich an der Entwicklung menschenrechtlicher Gesetzgebung beteiligt, berate die Regierung bei der Ratifizierung internationaler Übereinkommen und betreibe intensive Aufklärungsarbeit, etwa durch ein ständiges Team zur Förderung der Menschenrechtskultur, sagte sie weiter.
Ein besonderer Fokus der katarischen Delegation lag auf den Arbeitsrechten. Frau Al Attiyah betonte die beratende Rolle des Komitees gegenüber staatlichen Stellen sowie dessen Funktion als Anlaufstelle für Beschwerden von Gastarbeitern. Sie fuhr fort: Man führe regelmäßig Informationskampagnen und Schulungen durch, um die Betroffenen über ihre Rechte aufzuklären. Sie verwies unter anderem auf arbeitsrechtliche Reformen wie das Recht, den Arbeitgeber zu wechseln, Teilzeitarbeit mit Zustimmung des Sponsors aufzunehmen und das Land während eines laufenden Arbeitsvertrags ohne Ausreisegenehmigung verlassen zu dürfen.
Als weitere Fortschritte nannte sie die Einrichtung eines speziellen Gremiums zur Beilegung arbeitsrechtlicher Einzelfälle, das eine Entlastung der ordentlichen Gerichte zur Folge habe. Ergänzend sei ein Fonds zur Unterstützung von Arbeitskräften eingerichtet worden, der im Falle insolventer oder säumiger Arbeitgeber Gehaltsausfälle kompensiere. Darüber hinaus trügen die staatlich erlassenen Befreiungen von Gerichtsgebühren bei arbeitsrechtlichen Klagen zur Rechtsdurchsetzung bei, ergänzte sie.
Im Hinblick auf die Lohnsicherung verwies Frau Al Attiyah auf das elektronische System zur Lohnschutzkontrolle (Wage Protection System), das in Kooperation mit der Zentralbank entwickelt wurde und die pünktliche Auszahlung von Gehältern durch die Arbeitgeber überwacht. Auch gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Arbeitskräfte in den heißen Sommermonaten wurden erwähnt – etwa das Verbot körperlicher Arbeit im Freien zwischen 10:00 Uhr und 15:30 Uhr im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 15. September.
Als Beispiel für die Informations- und Unterstützungsarbeit des Komitees erwähnte Al Attiyah das mehrsprachige „Taschenhandbuch für Arbeitskräfte“, das in elf gängigen Sprachen der Migrantengemeinschaften herausgegeben wurde. Darüber hinaus kooperiere man mit rund 30 lokalen Anwaltskanzleien, um kostenlose Rechtsberatung anzubieten, fügte sie hinzu.
Herr Hadjis würdigte die Arbeit des NHRC und stellte im Gegenzug die Rolle und Funktion des Kanadischen Menschenrechtsgerichts vor. Dieses sei eine von der ordentlichen Gerichtsbarkeit unabhängige Instanz, die mit bindenden Entscheidungen in Fällen von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen befasst sei. Die rechtliche Grundlage bilde eine Reihe einschlägiger Gesetze wie das Gesetz zur Lohngleichheit der Geschlechter, das Gesetz zur Barrierefreiheit sowie arbeitsrechtliche Normen zur Chancengleichheit. Das Gericht verfüge über weitreichende Befugnisse, einschließlich der Möglichkeit zur Anordnung von Entschädigungszahlungen – so etwa im Fall eines historischen Urteils, bei dem 20 Milliarden Kanadische Dollar zugunsten indigener Bevölkerungsgruppen zugesprochen wurden.
Im anschließenden Gespräch mit Frau Frances McRae unterstrich Al Attiyah die umfassende staatliche Unterstützung, die katarischen Frauen gewährt werde. Dazu würden soziale Sicherheit, Zugang zu Wohnraum, Bildung, flexible Arbeitszeiten, bezahlter Mutterschaftsurlaub, Stillzeiten am Arbeitsplatz sowie fachärztliche Betreuung während und nach der Schwangerschaft gehören. Katarische Frauen bekleiden heute verantwortungsvolle Positionen in Ministerien, Gerichten und diplomatischen Vertretungen - Ausdruck des politischen Willens zur Gleichstellung auf allen Ebenen, so Ihre Exzellenz.
Frau McRae lobte abschließend die Anstrengungen des Nationalen Menschenrechtskomitees und hob die Kooperation mit dem katarischen Ministerium für Soziales und Familie hervor, insbesondere im Bereich der Aufklärung über Familienschutz. Sie sprach sich für eine Intensivierung des bilateralen Austauschs und der gemeinsamen Projekte zur Stärkung von Frauenrechten und Geschlechtergerechtigkeit aus.
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