NCIHL-Chef: Humanität hat tiefe Wurzeln
Doha, den 09. Mai /QNA/ Seine Exzellenz Saeed bin Abdullah Al Suwaidi, Unterstaatssekretär im Justizministerium und zugleich Vorsitzender des Nationalen Komitees für humanitäres Völkerrecht, hat die jährliche Veranstaltung zum Tag des humanitären Völkerrechts am 9. Mai als Ausdruck einer humanitären und rechtlichen Leitidee gewürdigt. Sie solle, sagte er weiter, die zivilisatorischen Wurzeln der Grundsätze des humanitären Völkerrechts sichtbar machen und zugleich hervorheben, dass der Schutz des Menschen in bewaffneten Konflikten eine seit Jahrhunderten in Zivilisationen und Rechtsordnungen verankerte humanitäre Wertvorstellung sei.
In einer Presseerklärung aus diesem Anlass erklärte Seine Exzellenz, die Initiative zu diesem Tag sei vom Nationalen Komitee für humanitäres Völkerrecht im Staat Katar (NCIHL) angestoßen worden. Grundlage sei eine historisch-rechtliche Vergleichsstudie gewesen, die humanitäre Leitbilder in alten Zivilisationen und monotheistischen Religionen untersucht habe. Die Studie sei zum Schluss gekommen, dass die Weisung des rechtgeleiteten Kalifen Abu Bakr Al-Siddiq, möge Allah mit ihm zufrieden sein, ans Heer von Usama bin Zaid in Inhalt und Grundsätzen zu jenen historischen Texten gehöre, die den Regeln und Prinzipien des modernen humanitären Völkerrechts besonders nahekämen.
Weiter führte er aus, der Rote Halbmond von Katar habe die Initiative in Abstimmung mit dem Nationalen Komitee für humanitäres Völkerrecht aufgegriffen und 2015 bei der 42. Tagung des Außenministerrats der Mitgliedstaaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit im Staat Kuwait eingebracht. Auf Empfehlung des Islamischen Komitees des Internationalen Halbmonds habe der Rat daraufhin beschlossen, den 9. Mai zum Tag des humanitären Völkerrechts zu erklären.
Zudem betonte Saeed bin Abdullah Al Suwaidi, die Wahl dieses Tages sei nicht religiös motiviert, sondern gründe in der humanitären und rechtlichen Bedeutung der genannten Weisung. Sie gelte als historisch weit fortgeschrittenes Beispiel für Grundsätze, die dem humanitären Völkerrecht in seiner heutigen Form nahekämen.
Die Weisung habe, so er ferner, humanitäre Regeln formuliert, die mit zentralen Prinzipien des modernen humanitären Völkerrechts übereinstimmten – darunter der Schutz von Zivilpersonen, das Verbot von Heimtücke und Leichenschändung, der Schutz von Gebetsstätten sowie die Schonung der Umwelt und lebenswichtiger Güter für die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten.
Außerdem bekräftigte der NCIHL-Chef, dass der Staat Katar seine führende Rolle bei der Unterstützung und Verankerung des humanitären Völkerrechts sowie bei der Verbreitung seiner Kultur fortsetze. Er verwies gleichzeitig darauf, dass die Kommission eine Initiative einbringen werde, um den 9. Mai über die Ständige Arabische Kommission für humanitäres Völkerrecht der Arabischen Liga als Tag des humanitären Völkerrechts auf arabischer Ebene anerkennen zu lassen.
Er ergänzte, NCIHL werde die Initiative in Zusammenarbeit mit arabischen, islamischen und befreundeten Gremien, die im Bereich des humanitären Völkerrechts tätig sind, beim sechsten weltweiten Treffen der nationalen Kommissionen und vergleichbaren Einrichtungen für humanitäres Völkerrecht vorstellen. Das vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz organisierte Treffen solle dazu beitragen, den 9. Mai als Welttag des humanitären Völkerrechts anzuerkennen und das Bewusstsein für die gemeinsamen humanitären Werte zu stärken, die diesem Rechtsgebiet zugrunde liegen.
Seine Exzellenz hob hervor, dass die arabischen und islamischen Kommissionen für humanitäres Völkerrecht diesen Anlass jährlich durch Seminare, Workshops und verschiedene Sensibilisierungsprogramme begingen. Zugleich bekräftigte er das Bestreben des NCIHL, Veranstaltungen zur Förderung der Achtung des humanitären Völkerrechts und zum Schutz der Menschenwürde fortzusetzen.
Zum Schluss sagte der NCIHL-Vorsitzende, die Achtung der Menschenwürde sei eine rechtliche und moralische Verpflichtung. Er rief dazu auf, das Bewusstsein für das humanitäre Völkerrecht in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft zu stärken und seine Grundsätze sowohl in Friedenszeiten als auch während bewaffneter Konflikte im täglichen Handeln zu verankern.
Englisch
Français
Deutsch
Español
русский
हिंदी
اردو