Katar beim 15. UN-Kongress gegen Kriminalität dabei
Abu Dhabi, den 27. September /QNA/ „Grenzüberschreitende organisierte Kriminalität lässt sich nur durch internationale Zusammenarbeit wirksam bekämpfen.“ Mit dieser Botschaft hat S.E. der Justiz- und Staatsminister für Kabinettsangelegenheiten, Ibrahim bin Ali Al Mohannadi, am 15. Kongress der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege teilgenommen.
Die Zusammenkunft fand in Abu Dhabi statt. Al Mohannadi verband dort die Bekämpfung international operierender krimineller Strukturen mit einer umfassenderen rechtspolitischen Aufgabe: der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit.
Sicherheit und Stabilität sind nach seiner Darstellung nicht allein Ziele der Strafverfolgung. Sie schaffen zugleich jene Voraussetzungen, unter denen sich Gesellschaften und Volkswirtschaften nachhaltig entwickeln können.
Katar habe seine nationale Gesetzgebung in den vergangenen Jahren modernisiert, erklärte der Minister. Die Reformen sollen sicherstellen, dass Gerichts- und Rechtsverfahren zügig durchgeführt werden können, ohne den Anspruch auf rechtsstaatliche Qualität aufzugeben.
Als Beispiel für Katars internationale Rolle verwies Al Mohannadi auf die „Doha-Erklärung“. Sie wurde 2015 auf dem 13. UN-Kongress verabschiedet, den Katar gemeinsam mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) ausrichtete.
Die Erklärung blieb nicht auf politische Absichtserklärungen beschränkt. Aus ihr gingen Programme zur Bekämpfung von Korruption und Terrorismus sowie zum Aufbau institutioneller Kapazitäten hervor.
Insgesamt 190 Staaten profitierten von den entsprechenden Initiativen. Ihre Wirkung erstreckte sich damit weit über den ursprünglichen Kongress und seinen Veranstaltungsort hinaus.
Auch die bilaterale Zusammenarbeit spielte in Abu Dhabi eine Rolle. Am Rande des Kongresses unterzeichneten Al Mohannadi und S.E. der emiratische Justizminister Abdullah bin Sultan bin Awad Al Nuaimi eine Absichtserklärung.
Sie soll den Austausch von Erfahrungen, juristischem Fachwissen und bewährten Verfahren zwischen beiden Ministerien erleichtern. Ebenso ist vorgesehen, die rechtliche und justizielle Zusammenarbeit systematisch zu vertiefen.
Langfristig soll dies nicht nur institutionelle Beziehungen erweitern. Auch die Qualität und Leistungsfähigkeit der Justizdienstleistungen in Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten sollen davon profitieren.
In einem weiteren Gespräch traf Al Mohannadi I.E. die armenische Justizministerin Srbuhi Galyan. Beide Seiten erörterten Möglichkeiten, ihre rechtliche Zusammenarbeit auszubauen und auf zusätzliche Bereiche auszuweiten.
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