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Südafrika reicht erweitertes Dossier im Verfahren gegen Israel beim IGH ein

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Pretoria, den 29. August /QNA/ Fast drei Jahre nach Beginn des Verfahrens gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof setzt Südafrika seinen juristischen Kurs fort. Mit einem erweiterten Dossier, das am 25. August in Den Haag eingereicht wurde, will die Regierung die Richter davon überzeugen, dass die bislang angeordneten vorläufigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg nicht eingehalten worden seien.

Wie das Ministerium für internationale Beziehungen und Zusammenarbeit mitteilte, wurde die Unterlage am 25. August eingereicht. Sie soll die Richterkommission unterstützen, die mit der Überwachung der vorläufigen Maßnahmen befasst ist und mögliche weitere Schritte prüft.

Nach Angaben der Regierung erfolgte die Eingabe auf Grundlage von Artikel 11 der internen Verfahrensregeln des Gerichts. Demnach kann die zuständige Kommission Informationen der Verfahrensparteien zu vorläufigen Maßnahmen auswerten.

Südafrika verweist darauf, dass der Internationale Gerichtshof bisher drei rechtlich verbindliche Anordnungen erlassen hat. Diese sollen die Rechte der Palästinenser im Gazastreifen im Rahmen der Völkermordkonvention schützen. Das Gericht hatte dabei auf die Gefahr eines irreparablen Schadens für diese Rechte hingewiesen.

In seiner Mitteilung nennt das Ministerium Opferzahlen von mindestens 73.407 getöteten und 174.335 verletzten Palästinensern seit dem 7. Oktober 2023. Zusätzlich wird von rund 46.000 Menschen mit schweren konfliktbedingten Verletzungen ausgegangen.

Weiter heißt es, viele Bewohner des Gazastreifens lebten unter schwierigen Bedingungen und hätten nur eingeschränkten Zugang zu Wasser, Gesundheitsversorgung, Medikamenten und anderen grundlegenden Gütern.

Nach Auffassung Südafrikas sind die Anordnungen des Gerichts für Israel verbindlich. Gleichzeitig sieht die Regierung auch die internationale Gemeinschaft in der Pflicht, Maßnahmen zur Verhinderung von Völkermord und zur Durchsetzung einschlägiger Verpflichtungen zu ergreifen.

Laut dem Ministerium hat Israel die angeordneten Maßnahmen bislang nicht umgesetzt. Südafrika kündigte an, weiterhin alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine vollständige und unverzügliche Einhaltung der Gerichtsentscheidungen zu erreichen.

Bereits zuvor hatte die Regierung Unterlagen an verschiedene UN-Gremien übermittelt. Dazu zählen Beweisdossiers für den Sicherheitsrat im Mai 2024 sowie im Februar und September 2025. Im Oktober 2025 wurden weitere Dokumente zur Versorgungslage im Gazastreifen an die UN-Generalversammlung und den Wirtschafts- und Sozialrat übergeben.

Nach Ansicht Südafrikas untergräbt eine Nichtumsetzung der vorläufigen Maßnahmen deren Schutzfunktion. Diese dienten sowohl dem Schutz der betroffenen Rechte als auch der Sicherung eines geordneten Gerichtsverfahrens bis zum endgültigen Urteil.

Die Klage gegen Israel hatte Südafrika am 29. Dezember 2023 beim Internationalen Gerichtshof eingereicht. Im Januar, März und Mai 2024 folgten drei Anordnungen zu vorläufigen Maßnahmen.

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