Kuwait übermittelt dem iranischen Geschäftsträger a.i. eine Protestnote und beschließt, das Botschaftspersonal zu verringern
Kuwait, den 03. Juni /QNA/ Das kuwaitische Außenministerium hat am Mittwoch dem iranischen Geschäftsträger a.i. in Kuwait, Hamed Hamid Yaqoubi Far, eine offizielle Protestnote übermittelt. Vize-Außenminister Hamad Al-Mashaan äußerte sich heute darin zu den anhaltenden, dem Iran zugeschriebenen Angriffen.
In der Note wird auch die Anordnung bekannt gegeben, das Personal der iranischen diplomatischen Vertretung in Kuwait zu reduzieren sowie zwei ihrer Mitarbeiter zu unerwünschten Personen zu erklären. Diese müssen das Land in den kommenden 24 Stunden verlassen. Botschafter Al-Mashaan erklärte gegenüber der Presse, diese Entscheidung sei eine Reaktion auf die fortgesetzten Raketen- und Drohnenangriffe, die am Morgen wieder aufgenommen wurden und bei denen verschiedene zivile Einrichtungen und strategische Infrastruktur, darunter der internationale Flughafen von Kuwait, ins Visier genommen wurden.
Nach kuwaitischen Angaben führten diese Angriffe zum Tod eines Menschen und zur Verletzung Dutzender Zivilisten. Zudem entstanden Sachschäden an wichtiger Infrastruktur und diplomatischen Vertretungen. Kuwait betrachtet den Vorfall als schwerwiegende Verletzung seiner Souveränität und territorialen Integrität sowie der Charta der Vereinten Nationen, der Grundsätze des Völkerrechts und der Resolution 2817 des Sicherheitsrates.
Kuwait kondemnierte die iranischen Angriffe aufs Schärfste und betonte seine kategorische Zurückweisung jeglicher Nutzung seines Territoriums oder Luftraums für feindliche Handlungen gegen irgend eines Staaten. Zudem erklärte es, dass die vom Iran erhobenen Anschuldigungen jeglicher Grundlage und Beweisführung entbehren und deren Wiederholung unter keinen Umständen Angriffe auf kuwaitisches Territorium oder seine zivile bzw. strategische Infrastruktur rechtfertigen könnte.
Der Staat Kuwait bekräftigte darüber hinaus sein legitimes und unveräußerliches Recht auf Selbstverteidigung sowie sein Recht, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Souveränität zu schützen, seine nationale Sicherheit zu gewährleisten und sein Territorium, seinen Luftraum sowie seine Bürger:innen und Einwohner:innen gemäß dem Völkerrecht vor diesen systematischen Aggressionsakten zu schützen.
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