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Katar, USA, Nigeria und Algerien wenden sich wegen Methanregeln an die EU

Wirtschaft

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Doha, den 25. Juni /QNA/ Mit einem gemeinsamen Schreiben an die Spitze der Europäischen Union erhöhen Katar und drei weitere Energieproduzenten den Druck auf Brüssel. Gefordert werden schnelle Klarstellungen und konkrete Änderungen an der EU-Verordnung zur Verringerung von Methanemissionen, der sogenannten EUMR. Entsprechende Anpassungen waren zuvor bereits von mehreren EU-Mitgliedstaaten, Industrievertretern und Abgeordneten des Europäischen Parlaments angemahnt worden.

Unterzeichnet wurde die Erklärung von: Seiner Exzellenz Ingenieur Saad bin Sherida Al Kaabi, Staatsminister für Energieangelegenheiten, Seiner Exzellenz Chris Wright, Energieminister der Vereinigten Staaten von Amerika, Seiner Exzellenz Ekperikpe Ekpo, Staatsminister für Erdölressourcen mit Zuständigkeit für Gas in der Bundesrepublik Nigeria, sowie von Seiner Exzellenz Mohamed Arkab, Minister für Energie und Bergbau der Demokratischen Volksrepublik Algerien. 

Gerichtet wurde das offene Schreiben an die Präsidentin der Europäischen Kommission, den Präsidenten des Europäischen Rates sowie an die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten.

Als bedeutende Lieferanten von Flüssigerdgas an die Europäische Union bekräftigten die vier energieproduzierenden Staaten ihr gemeinsames Interesse, die wirtschaftlichen und strategischen Partnerschaften mit der EU zu vertiefen und deren Energiesicherheit zu gewährleisten. Zugleich erklärten sie ihre Unterstützung für die europäischen Ziele, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit durch verlässliche Energielieferungen zu stärken.

Ausgehend von diesen gemeinsamen Zielen, so heißt es in dem Schreiben, werde die Europäische Union aufgefordert, rasch und gezielt tätig zu werden, um bestimmte Änderungen an der EU-Methanverordnung zu klären und anzunehmen.

Anlass des offenen Schreibens sei das Fehlen, die unzureichende Bestimmung oder die Unklarheit wesentlicher technischer Elemente innerhalb der Verordnung. Obwohl ihre Bestimmungen im Januar 2027 in Kraft treten sollen und damit unmittelbare Auswirkungen auf Lieferanten der Europäischen Union haben werden, mangele es nach Einschätzung der Unterzeichner weiterhin an rechtlicher Klarheit und an zentralen Details zur praktischen Umsetzung. Dies schränke die Fähigkeit von Energieexporteuren, darunter auch QatarEnergy, erheblich ein, langfristig zu planen, Verträge abzuschließen und Lieferverpflichtungen gegenüber den Märkten der Europäischen Union einzugehen.

Darüber hinaus verwies das Schreiben auf finanzielle und rechtliche Risiken, die mit langfristigen Verträgen im Umfang von mehreren Dutzend Milliarden Euro verbunden seien. Vorgeschlagen wurde daher eine Reihe von Maßnahmen, die nach Auffassung der Energieproduzenten vor der Durchsetzung der Änderungen ergriffen werden müssten. Dazu zählen die Einführung eines Mechanismus zur Aussetzung der Anwendung der Änderungen, die Einräumung ausreichender Zeit für die Entwicklung tragfähiger Methoden und allgemein anwendbarer Erfüllungspfade, der Verzicht auf die Anwendung entsprechender Bestimmungen auf neue Verträge während der Ausarbeitung zusätzlicher legislativer Anpassungen sowie die Aussetzung von Sanktionen wegen Nichterfüllung während dieser Übergangsphase.

Abschließend riefen die Unterzeichner die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren der Industrie an den notwendigen Präzisierungen und Änderungen zu arbeiten. Dadurch solle eine wirksame Umsetzung der Verordnung ermöglicht und zugleich das Maß unvermeidbarer Risiken so weit wie möglich begrenzt werden.

Katar signalisiert zugleich, dass es zu weiteren Gesprächen bereit ist. Gegenüber der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten wolle sich Doha als konstruktiver Partner in die Diskussion über die Methanverordnung einbringen.

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