USA und Iran: Das steht im Kriegsende-Deal
Washington, den 18. Juni /QNA/ Die Vereinigten Staaten und der Iran haben den Wortlaut der Absichtserklärung veröffentlicht, die beide Seiten am Abend digital unterzeichnet hatten. Das Papier sieht ein sofortiges und dauerhaftes Ende der militärischen Operationen vor. Zugleich verpflichtet es Washington und Teheran, binnen 60 Tagen über ein endgültiges Abkommen zu verhandeln. Vorgesehen sind zudem Regelungen zur Aufhebung von Sanktionen, zur Sicherung der freien Schifffahrt sowie zum wirtschaftlichen Wiederaufbau Irans.
Nach dem von beiden Seiten bekanntgegebenen Text sollen sämtliche militärischen Operationen zwischen den Vereinigten Staaten und der Iran auf allen Schauplätzen unverzüglich und dauerhaft eingestellt werden. Dies schließt ausdrücklich auch den Libanon ein. Beide Staaten verpflichten sich ferner, weder Krieg zu führen noch mit Gewalt zu drohen. Ebenso bekräftigen sie die Achtung der Souveränität, der territorialen Integrität und des Grundsatzes der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten.
Für die nächsten Verhandlungen setzt die Absichtserklärung einen klaren zeitlichen Rahmen: Spätestens binnen 60 Tagen soll ein Schlussabkommen vorliegen. Eine Verlängerung bleibt möglich, sofern Washington und Teheran ihr gemeinsam zustimmen. Ziel des endgültigen Vertrags ist es, den Waffenstillstand dauerhaft zu verankern und die noch ungelösten Konfliktpunkte zwischen beiden Seiten zu bereinigen.
Ein zentrales Element betrifft die wirtschaftlichen Beschränkungen gegen Iran. Demnach soll die gegen das Land verhängte Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig aufgehoben werden. Zugleich soll der Schiffsverkehr wieder auf das Niveau vor Beginn des Krieges zurückgeführt werden.
Iran verpflichtet sich im Gegenzug, für einen Zeitraum von 60 Tagen die sichere Durchfahrt von Handelsschiffen zwischen dem Golf und dem Golf von Oman zu gewährleisten. Darüber hinaus enthält die Vereinbarung Grundzüge eines Plans zum Wiederaufbau und zur Entwicklung der iranischen Wirtschaft. Die konkreten Umsetzungsmechanismen sollen im Rahmen des endgültigen Abkommens ausgearbeitet werden.
Auch die Sanktionsfrage nimmt breiten Raum ein. Die Absichtserklärung sieht vor, sämtliche gegen Iran verhängten Sanktionen zu beenden. Dies betrifft sowohl amerikanische Strafmaßnahmen als auch Beschlüsse des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergiebehörde. Der Zeitplan dafür soll während der weiteren Verhandlungen festgelegt werden.
Im Nuklearbereich bekräftigt Iran, weder den Besitz noch die Entwicklung von Kernwaffen anzustreben. Zugleich verständigten sich beide Seiten darauf, die Frage der gelagerten angereicherten Materialien nach einem noch zu vereinbarenden Mechanismus und unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde zu behandeln. Die Gespräche über Urananreicherung und den künftigen zivilen nuklearen Bedarf Irans sollen Teil der Verhandlungen über das endgültige Abkommen bleiben.
Bis zu einer endgültigen Einigung soll der gegenwärtige Stand gewahrt werden. Dazu gehört nach dem Text, dass die Vereinigten Staaten keine neuen Sanktionen verhängen und keine zusätzlichen Truppen stationieren. Im Gegenzug soll auch der bestehende Zustand des iranischen Nuklearprogramms unverändert bleiben.
Erhebliche wirtschaftliche Erleichterungen für Iran sieht die Absichtserklärung darüber hinaus vor. Geplant sind Ausnahmeregelungen, die den Export von Rohöl, Erdölprodukten und damit verbundenen Dienstleistungen wieder ermöglichen sollen. Zudem sollen eingefrorene iranische Gelder und Vermögenswerte freigegeben werden. Die Umsetzung soll einen gemeinsamen Kontrollmechanismus begleiten, der zunächst die Einhaltung der Absichtserklärung und später auch die Verwirklichung des endgültigen Abkommens überwacht.
Nach dem veröffentlichten Text sollen die Verhandlungen über das abschließende Abkommen beginnen, sobald zentrale Bestimmungen umgesetzt sind. Dazu zählen insbesondere die Einstellung militärischer Operationen, die Wiederherstellung der freien Schifffahrt und erste Schritte zur Lockerung wirtschaftlicher Beschränkungen. Das endgültige Abkommen soll anschließend durch einen bindenden Beschluss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bestätigt werden.
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