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NHRC vertieft strategische Partnerschaft mit den Vereinten Nationen

Katar

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Doha, den 09. Mai /QNA/ Das Nationale Menschenrechtskomitee von Katar (NHRC) hat ihre institutionelle Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen weiter ausgebaut und in Doha hochrangige Vertreter mehrerer UN-Organisationen zu einer Konsultation zusammengeführt. Ziel des Treffens war es, menschenrechtliche Standards noch stärker in nationale Entwicklungs- und Governanceprozesse zu integrieren.

Die unter dem Leitmotiv „Partnerschaften nachhaltig gestalten und Rollen integrieren: Kooperationswege durch einen menschenrechtsbasierten Ansatz fördern“ veranstaltete Zusammenkunft brachte Vertreter von UNICEF, UNDP, IAO / ILO, UNESCO, UNOCT sowie UNODC zusammen. 

Darüber hinaus wirkten an den Beratungen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung mit.

Bei den Gesprächen ging es vor allem um die Umsetzung des Strategischen Plans der Nationalen Menschenrechtskommission für die Jahre 2024 bis 2030. Katar will damit seine Menschenrechtsstrukturen stärker an internationalen Standards orientieren und die Zusammenarbeit mit regionalen und globalen Partnern ausbauen. 

„Niemand darf zurückgelassen werden“

Ihre Exzellenz Frau Maryam bint Abdullah Al Attiyah, NHRC-Vorsitzende, bezeichnete das Treffen als Ergebnis einer über Jahre hinweg gewachsenen und kontinuierlich vertieften Zusammenarbeit zwischen dem Nationalen Menschenrechtskomitee Katars und den Vereinten Nationen.

Sie erklärte, diese Partnerschaft habe bereits zur Ausrichtung zahlreicher internationaler Konferenzen, Seminare und Foren beigetragen, die sich mit zentralen Herausforderungen des globalen Menschenrechtsschutzes befasst und Lösungsansätze auf Grundlage international anerkannter Normen entwickelt hätten.

Frau Al Attiyah würdigte ferner die „konstruktive und nachhaltige“ Zusammenarbeit mit den UN-Institutionen und betonte, die Kommission strebe nun an, diese Beziehungen auf eine noch stärker institutionalisierte und strategisch ausgerichtete Ebene zu heben.

Außerdem unterstrich die NHRC-Chefin, Ziel sei es, ein wegweisendes Vorbild für die Verzahnung nationaler Menschenrechtsinstitutionen mit den Vereinten Nationen zu schaffen. Zugleich äußerte sie die Hoffnung, dass die Konsultationen zu einer gemeinsamen Vision für eine vertiefte institutionelle Koordinierung sowie zu wirksameren Mechanismen der praktischen Umsetzung führen würden.

Nach ihren Worten orientiert sich der Strategische Plan 2024–2030 sowohl an den von der UN-Generalversammlung verabschiedeten Pariser Grundsätze als auch am gesetzlichen Mandat des NHRC. Damit positioniere sich das Komitee als Bindeglied zwischen nationalen Institutionen und internationalen Schutzmechanismen.

Der Schutz der Menschenrechte, so Frau Al Attiyah weiter, setze ein eng abgestimmtes Zusammenwirken aller Akteure voraus – einschließlich der Zivilgesellschaft, junger Menschen und künftiger Generationen – und verkörpere damit den globalen Grundsatz, dass bei Entwicklung und Fortschritt niemand zurückgelassen werden dürfe.

Katar schärft sein humanitäres Profil 

Die NHRC-Vorsitzende hob zudem Katars wachsende Rolle in der humanitären Diplomatie und bei der Unterstützung von Initiativen der Vereinten Nationen im Bereich Menschenrechte und Entwicklung hervor.

Frau Al Attiyah zufolge sollten die aktuellen Konsultationen diesen nationalen Ansatz widerspiegeln und durch innovative Projekte ergänzen, die auf den Prinzipien der Universalität, Inklusivität, Interdependenz und Unteilbarkeit der Menschenrechte beruhen.

UN: Menschenrechte sind keine Option

Für die in Doha vertretenen UN-Organisationen sagte Salah Khaled, UNESCO-Vertreter für die Golfstaaten und den Jemen, dass Menschenrechte das normative Fundament sämtlicher Aktivitäten der Vereinten Nationen bildeten.

„Menschenrechte sind keine Option, sondern eine inhärente Verpflichtung“, berichtete Herr Khaled.

Wie er weiter ausführte, stellen die Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in den Mittelpunkt der UN-Bemühungen in den Bereichen Friedenssicherung, Entwicklung und humanitäre Hilfe. 

Alle Rechte seien, so der UNESCO-Vertreter, universell und unteilbar und müssten mit gleicher Priorität behandelt werden. Er ergänzte, die Hauptverantwortung für ihre Umsetzung liege bei den Mitgliedstaaten, während die Vereinten Nationen nationale Anstrengungen unterstützten und Rechtsstaatlichkeit sowie Rechenschaftspflicht stärkten.

Khaled sprach sich zudem für einen präventiven, evidenzbasierten und menschenzentrierten Politikansatz aus. Wirksamer Menschenrechtsschutz setze voraus, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, bevor es zu Verletzungen komme.

Von der Koordinierung zur messbaren Wirkung

Mit Blick auf den Strategischen Plan 2024–2030 bezeichnete Khaled das Dokument als praxisorientierten Rahmen, der internationale Expertise mit nationalem Wissen verknüpfe und dadurch konkrete, überprüfbare Ergebnisse ermögliche.

Doha biete, so Khaled, eine besondere Gelegenheit, über reine Abstimmung hinauszugehen und eine effektive Partnerschaft zu etablieren, durch die normative Grundsätze in greifbare praktische Wirkungen überführt werden könnten.

Die Teilnehmer überprüften den aktuellen Stand der Zusammenarbeit zwischen dem Nationalen Menschenrechtskomitee und den in Doha ansässigen UN-Einrichtungen und sondierten zusätzliche Möglichkeiten in den Bereichen technische Unterstützung, Gesetzesreformen und institutioneller Kapazitätsaufbau.

Den Abschluss bildete eine Arbeitssitzung unter dem Titel „Institutionelle Partnerschaft und Perspektiven gemeinsamer Zusammenarbeit im Lichte des Strategischen NHRC-Plans“. Dabei ging es um Programme zum Schutz der Menschenwürde, zur Förderung menschenrechtlicher Garantien und zur Unterstützung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030.  

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