Der Staat Katar bekräftigt seine Unterstützung für das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte bei der Erfüllung seines Mandats
Genf, den 27. März /QNA/ Der Staat Katar hat bekräftigt, dass er ein zentraler Unterstützer des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte bleibt. Dies zeigt sich unter anderem durch die Ansiedlung des UN‑Zentrums für Ausbildung und Dokumentation im Bereich Menschenrechte für Südwestasien und die arabische Region in Katar sowie durch die Bereitstellung umfassender Unterstützung, die es dem Zentrum ermöglicht, seine Aufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus setzt Katar seine regelmäßigen finanziellen Beiträge fort, um den Haushalt des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte zu stärken.
Diese Erklärung gab Frau Noor Hamad Al‑Kaabi, Dritte Politische Referentin in der Abteilung für Menschenrechte des Außenministeriums, heute während der allgemeinen Debatte über technische Hilfe und Kapazitätsaufbau (Tagesordnungspunkt 10) im Rahmen der 61. Sitzung des Menschenrechtsrats in Genf ab.
Al‑Kaabi betonte, dass die Bereitstellung technischer Hilfe und der Aufbau von Kapazitäten einen integralen Bestandteil des Mandats des Menschenrechtsrats und des Büros des Hohen Kommissars darstellen, um Staaten bei der Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen.
Sie führte aus, dass der Erfolg solcher Unterstützung in erster Linie davon abhängt, dass sie auf den Wünschen, Prioritäten und wesentlichen Bedürfnissen der betreffenden Staaten basiert und deren nationale Kontexte und Hintergründe berücksichtigt. Dies müsse in einem Geist des sachlichen Dialogs und der konstruktiven Zusammenarbeit geschehen, um greifbare Ergebnisse für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte vor Ort zu erzielen.
Abschließend unterstrich sie, dass alle Menschenrechte – einschließlich des Rechts auf Entwicklung – miteinander verflochten und komplementär sind. Daher müsse ihnen gleichermaßen Aufmerksamkeit und Priorität eingeräumt werden.
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