Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zum Schutz der der biologischen Vielfalt verabschiedet
Berlin, den 28. Februar /QNA/ Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt verabschiedet.
In einer Erklärung wies das Parlament darauf hin, dass das Abkommen klarstellt, dass Hochseegebiete und der Tiefseeboden außerhalb der Grenzen des nationalen Festlandsockels zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt sind, darunter Klimawandel, Überfischung, Zerstörung natürlicher Lebensräume und Verschmutzung.
Das Ausführungsgesetz zum Abkommen regelt demnach die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See, legt Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für in diesen Gebieten geplante Aktivitäten fest und definiert die Befugnisse der für die Umsetzung des Abkommens zuständigen Bundesbehörden.
Das Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere ist eines von mehreren internationalen Übereinkommen, die darauf abzielen, Regeln für die Bewirtschaftung der Meeresressourcen, die Schaffung von Schutzgebieten und die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für Meeresaktivitäten auf hoher See festzulegen. Damit sollen die Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen ergänzt werden.
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