Ministerratssekretariat: Der Amiri-Beschluss zur Regelung der Gesetzgebungsvorbereitung schafft integrierten institutionellen Rahmen für die Ausarbeitung von Regierungsgesetzen
Doha, den 26. Oktober /QNA/ Einen qualitativen Sprung in der Entwicklung der staatlichen Gesetzgebung Katars sieht das Generalsekretariat des Ministerrats im Amiri-Beschluss Nr. 38 von 2026, der die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften regelt.
Der Beschluss konkretisiert den strategischen Anspruch des Generalsekretariats, eine qualitativ hochwertige Gesetzgebung zu gewährleisten und die Grundlagen staatlicher Entscheidungsfindung weiterzuentwickeln. Mit einem integrierten institutionellen Rahmen für die Planung und Abstimmung zwischen den staatlichen Stellen schafft er die Voraussetzungen für eine effizientere und qualitativ anspruchsvollere Gesetzesausarbeitung. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gesetzgebungsarbeit an den nationalen Prioritäten und politischen Leitlinien ausgerichtet ist und den Zielsetzungen der Nationalen Vision Katar 2030 sowie der Dritten Nationalen Entwicklungsstrategie (2024–2030) Rechnung trägt.
An die Stelle des Amiri-Beschlusses Nr. 33 von 2000, der dieses Verfahren mehr als ein Vierteljahrhundert lang bestimmte, tritt damit ein umfassenderer Ansatz, der den gesamten Gesetzgebungszyklus umgreift – von der Planung und der Prüfung des Regelungsbedarfs über Entwurf, Beratung, vorausgehende Folgenabschätzung und öffentliche Konsultation bis zu Verabschiedung, Verkündung, Begleitung der Umsetzung und nachträglicher Wirkungsbewertung. Am 1. Januar 2027 treten die Bestimmungen in Kraft; ein Handbuch für Gesetzgebungsverfahren, das der Staatsminister für Kabinettsangelegenheiten nach Billigung durch den Ministerrat herausgibt, wird Methoden, Leitlinien und Vorlagen im Einzelnen festlegen.
Gegenüber der Katarischen Nachrichtenagentur (QNA) erläuterte Abdulaziz Mubarak Al Buainain, Beigeordneter Generalsekretär für Gesetzgebungsangelegenheiten im Generalsekretariat des Ministerrats, der Beschluss schöpfe aus einem reichen Fundus institutioneller Erfahrung, baue auf ihm auf und erneuere zugleich die Mechanismen für die Erfordernisse der kommenden Phase.
Spezialisierte Instrumente führe das System ein, so Al Buainain: den jährlichen Gesetzgebungsplan, den vom Ministerrat gebilligten integrierten Gesetzgebungsplan der Regierung, die Gesetzgebungsakte, den Berichterstatter und die Gesetzesfolgenabschätzung vor dem Erlass wie nach der Umsetzung, dazu die öffentliche Konsultation, ein beschleunigtes Verfahren und einen jährlichen Bericht über den Stand der Gesetzgebung, gestützt auf digitale Plattformen für Entwürfe, Stellungnahmen und Dokumentation; all dies fördere vorausschauende Planung, vereinheitliche Verfahren, verankere Transparenz und unterstütze Entscheidungen nach bewährten Praktiken.
„Die Güte eines Gesetzes erweist sich nicht allein in der Sauberkeit seiner juristischen Fassung, sondern darin, ob es seine Ziele erreicht, wie leicht es sich umsetzen lässt und inwieweit seine Wirkung fortlaufend messbar bleibt“, hob er hervor.
Indem das neue System Rollen und Verantwortlichkeiten in jeder Phase festlege, entstünden klarere und bessere Rechtsakte, wachse das Vertrauen in das gesetzgeberische Umfeld und werde nachhaltige Entwicklung gestützt, fügte Al Buainain hinzu.
Nach den Worten von Majed Hassan Al Ghanem, Direktor der Gesetzgebungsabteilung, schafft der Beschluss einen einheitlichen und praxisnahen Rahmen für staatliche Rechtsakte. Er gewährleistet eine geordnete Abstimmung zwischen den Behörden und legt Fristen für deren Rückmeldungen zu vorgelegten Entwürfen fest. Damit sollen die Abläufe beschleunigt und die Ergebnisse verbessert werden.
Ihm zufolge erlauben Gesetzgebungsakte und Berichterstatter, jedes Vorhaben von seinen Anfängen an auf einem klaren, dokumentierten Pfad zu führen, auf dem Studien, Schriftwechsel und Stellungnahmen in einem einzigen Archiv zusammenfließen – was Kontinuität, Verlässlichkeit der Informationen und wirksame Abstimmung über die gesamte Entstehung hinweg sichert.
Rawda Abdulrahman Al Harqan, Leiterin der Fachabteilung in der Gesetzgebungsabteilung, betonte, das System hebe die fachliche Qualität schon in den frühesten Phasen, indem es die Analyse des Regelungsbedarfs, die Ziele und möglichen Folgen eines Vorhabens mit den Phasen der Prüfung, Überarbeitung und Abstimmung verknüpfe.
Werden Entwürfe den zuständigen Stellen zugeleitet, öffentlich konsultiert und in ihren Folgen abgeschätzt, so fließen, wie sie erläuterte, Erfahrung und Sicht der Betroffenen und Zielgruppen ein; zugleich ließen sich Hindernisse für die Umsetzung früh erkennen und noch während der Ausarbeitung beheben, was Klarheit, Stimmigkeit und Umsetzbarkeit der Bestimmungen stärke.
Als Grundpfeiler eines sich fortentwickelnden gesetzgeberischen Umfelds und als Ausdruck guter Regierungsführung und institutioneller Integration soll das System hochwertigere und wirksamere Gesetze hervorbringen.
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