Katar bekräftigt sein unerschütterliches Bekenntnis zu den Zielen und Grundsätzen der UN-Charta, einschließlich der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten
New York, den 23. Oktober /QNA/ Der Staat Katar hat sein unerschütterliches Bekenntnis zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen bekräftigt – allen voran zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten. Er wies darauf hin, dass es sich hierbei um eine verfassungsrechtliche Verpflichtung handelt: Artikel 7 der ständigen Verfassung von 2003 legt fest, dass die Außenpolitik Katars auf dem Prinzip der Stärkung des internationalen Friedens und der Sicherheit durch die Förderung der friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten beruht.
Dies erklärte Abdulaziz Fadala Al Sulaiti, Zweiter Sekretär bei der Ständigen Vertretung des Staates Katar bei den Vereinten Nationen, während einer Sitzung des Sechsten Ausschusses der UN-Generalversammlung im Rahmen ihrer 81. Tagung. Die Sitzung fand am UN-Hauptsitz in New York unter Tagesordnungspunkt 83 statt, der den „Bericht des Sonderausschusses für die Charta der Vereinten Nationen und die Stärkung der Rolle der Organisation“ zum Gegenstand hatte.
Al Sulaiti betonte, dass der Staat Katar weiterhin als verlässlicher Partner bei regionalen und internationalen Vermittlungsbemühungen fungiere. Er setze sich für den friedlichen Dialog als Eckpfeiler der Konfliktlösung ein und unterstütze alle Bestrebungen, Streitigkeiten durch Dialog und auf diplomatischem Wege beizulegen.
Zudem unterstrich er die wachsende Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und zu achten – insbesondere angesichts der zunehmenden Herausforderungen, die die Grundlagen der internationalen Ordnung bedrohen. Dazu zählen vor allem die Achtung der staatlichen Souveränität und territorialen Unversehrtheit sowie das Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Genau diese Grundsätze wurden im Zuge der Ereignisse, die die Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (GCC) betrafen, unmittelbar infrage gestellt. Diesbezüglich fügte er hinzu, dass der Staat Katar die Aggressionshandlungen der Islamischen Republik Iran – die sich gegen Katars eigene Souveränität, territoriale Integrität und Hoheitsgewässer sowie gegen befreundete Nationen richten – verurteilt. Derartige Handlungen stellen einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht, das humanitäre Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen dar.
Er bekräftigte Katars Forderung nach Einhaltung der Bestimmungen der Resolution 2817 (2026) des UN-Sicherheitsrates, insbesondere im Hinblick auf die völkerrechtlich verankerten Rechte und Freiheiten der Schifffahrt – namentlich in Bezug auf lebenswichtige Seewege. Er betonte, dass es für Katar weiterhin vorrangig sei, die Eskalation einzudämmen und Raum für diplomatische Bemühungen zu schaffen. Katar werde sich zudem weiterhin gemeinsam mit Partnern dafür einsetzen, Differenzen zu überbrücken und eine gemeinsame Basis zwischen den Parteien zu finden – mit dem übergeordneten Ziel, eine friedliche Lösung zu erreichen, die die Freiheit der Schifffahrt in der Straße von Hormus wahrt und den Anliegen der Staaten in der Region Rechnung trägt.
Des Weiteren wies er darauf hin, dass der Staat Katar den Angriff der Huthi-Miliz auf den internationalen König-Fahd-Flughafen in Dammam (Saudi-Arabien) verurteilt; bei diesem Angriff kamen zwei Menschen ums Leben, mehrere wurden verletzt, und es entstand Sachschaden. Katar bezeichnete dies als schwerwiegende Verletzung der Souveränität Saudi-Arabiens sowie als direkte Bedrohung für die regionale Sicherheit, den Schutz von Zivilisten und ziviler Infrastruktur sowie die zivile Luftfahrt. Katar bekräftigte seine uneingeschränkte Solidarität mit Saudi-Arabien und sicherte seine Unterstützung für alle legitimen Maßnahmen zu, die das Königreich zum Schutz seiner Souveränität, Sicherheit, territorialen Integrität und seiner Interessen ergreift. Zudem wurde unterstrichen, dass die Sicherheit Saudi-Arabiens untrennbar mit der Sicherheit des Staates Katar sowie mit dem kollektiven Sicherheitsgefüge der GCC-Staaten verbunden ist.
Abschließend erklärte Al Sulaiti, dass der Staat Katar seine fortwährende Unterstützung für die Arbeit des Sonderausschusses bekräftige – ebenso wie für alle Bemühungen, die darauf abzielen, die Rolle der Organisation zu stärken und die Ziele und Grundsätze der Charta umzusetzen. Auf diese Weise könne das Vertrauen in das internationale System gefestigt sowie der internationale Frieden und die Sicherheit gefördert werden.
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