Der Golf-Kooperationsrat und die Weltzollorganisation stärken die zollrechtliche Zusammenarbeit
Brüssel, den 17. Oktober /QNA/ Der Golf-Kooperationsrat (GCC) und die Weltzollorganisation (WZO) haben in der belgischen Hauptstadt Brüssel einen Nachtrag zu ihrer bestehenden Absichtserklärung unterzeichnet.
Das Dokument wurde von Jasem Mohamed Albudaiwi, dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrates, und Ian Saunders, dem Generalsekretär der Weltzollorganisation unterzeichnet.
Beide Seiten äußerten die Erwartung, dass dieser Nachtrag zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Golf-Kooperationsrat und der Weltzollorganisation beitragen werde.
Albudaiwi erklärte, dass die Unterzeichnung dieses Nachtrags auf der bereits am 15. Dezember 2017 geschlossenen Absichtserklärung aufbaut und im Kontext der Aufnahme der operativen Tätigkeit durch die „Zollunionsbehörde des Golf-Kooperationsrates“ erfolgt. In Artikel 1 des Nachtrags wird festgelegt, dass die „Zollunionsbehörde des Golf-Kooperationsrates“ die zuständige Stelle für alle Aspekte der Zusammenarbeit, Vertretung, Kommunikation, Koordinierung sowie für sonstige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Absichtserklärung ist.
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